Lockere Regeln am Mitte März

Lauterbach warnt vor Corona-Rückschlag: „Wir müssen mit einer Sommerwelle rechnen“

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, plädiert dafür, den Bundesländern auch über den 19. März hinaus noch Möglichkeiten für Corona-Maßnahmen zu überlassen.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, plädiert dafür, den Bundesländern auch über den 19. März hinaus noch Möglichkeiten für Corona-Maßnahmen zu überlassen.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor steigenden Corona-Infektionszahlen im Sommer gewarnt. Er hält die Beibehaltung von Schutzmöglichkeiten über den 20. März hinaus für erforderlich. „Wir müssen mit einer Sommerwelle rechnen“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Sowohl die Delta- als auch die Omikron-Variante des Virus seien so infektiös, dass es selbst bei gutem Wetter durch viele Kontakte und den nachlassenden Impfschutz wieder zu steigenden Infektionszahlen kommen könnte, wenn es gar keine Einschränkungen mehr gäbe. Darauf müsse das Infektionsschutzgesetz ausgerichtet werden.

Länder sollen gegebenenfalls reagieren können

Die Bundesländer müssten die Möglichkeit haben, frühzeitig zu reagieren. Dazu gehörten die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen. „Es sollte möglich sein, Obergrenzen für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen festzulegen sowie Zutrittsregeln etwa für die Gastronomie, also 2G- oder 2G-plus-Regelungen“, sagte Lauterbach.

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„Dazu muss es weiterhin die Möglichkeit geben, Testregeln im öffentlichen Raum und in Betrieben durchzusetzen.“ All diese Instrumente sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie tatsächlich notwendig seien.

Ab dem 20. März sollen die meisten Corona-Auflagen wegfallen. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen aber bestehen bleiben. Über die genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten. Erst am Freitag waren weitere Corona-Maßnahmen weggefallen, Lockerungen gibt es etwa für die Gastronomie, Hotellerie, Clubs und Diskotheken.

RND/dpa

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