Nach Ministerpräsidentenkonferenz

Weil und Wüst sehen den Bund in der Bringschuld: „Haben sehr sehr viel zu tun“

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (l, SPD)und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (l, SPD) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Hannover. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich nach der Ministerpräsidentenkonferenz zufrieden. Nicht immer und überall seien entscheidende Entschlüsse möglich gewesen, da Scholz nicht anwesend gewesen sei, erklärte er. Aber Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner hätten einen „qualifizierten Zwischenbericht“ – vor allem mit Blick auf die Energiepreisbremsen – geliefert, so Weil. Die beiden Minister hatten am Freitag an der Konferenz teilgenommen.

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Die Sorge um die Energiekrise habe den Gipfel entscheidend geprägt, berichtete Weil weiter. „Wir können nur davon abraten, sich den vorgegebenen Ablauf der Expertenkommission zu Eigen zu machen“, warnte er. Das Vorgehen sei schwer zu kommunizieren und schwer zu verstehen. In den Planungen ist unter andere eine Preisbremse ab März 2023 vorgesehen. „Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht überfordert werden“, warnte der niedersächsische Ministerpräsident mit Blick auf das heute vom Bundestag beschlossene 200-Milliarden-Euro-Paket.

„Wir brauchen schnelle und wirksame Entlastungen beim Gaspreis“, forderte auch Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Er forderte eine rückwirkende Wirksamkeit der Gaspreisbremse ab 1. Januar 2023. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie private Haushalte bedürften dieser Sicherheit, so Wüst. Bei der Frage der Versorgung kommunaler Einrichtungen sei man derweil schon weiter gekommen: Diese sollen von der Gaspreisbremse profitieren können, kündigte Wüst an.

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SPD-Politiker Weil sieht die Länder aktuell in einen „Entscheidungs-Stau“ – diesen wollen die zügig Länder auflösen. „Dafür stehen die Länder dem Bund jederzeit zur Verfügung. Let‘s go“, sagte der neue Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Das sieht der scheidenden MPK-Vorsitzende Hendrik Wüst ähnlich: „Beim Bund ist sehr sehr viel zu tun.“ Bei den Ländern sehe er hingegen „große Einigkeit“. Die nächsten Bund-Länder-Gespräche sind am 2. November geplant. Dann könnten konkrete Schritte beschlossen werden.

Ministerpräsidenten wollten mehr Klarheit bei Gaspreisbremse

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder setzen am Freitagmorgen ihre Beratungen fort, die am Donnerstag begonnen hatten. Im Vordergrund standen dabei unter anderem die Gaspreisbremse. Mehrere Regierungschefs hatten im Vorfeld gesagt, dass sie sich mehr Klarheit bei der Umsetzung erhoffen. Anwesend waren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)war bei dem Treffen nicht dabei.

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Die Bundesregierung will Verbraucher und Unternehmen mit einem Maßnahmenpaket von bis zu 200 Milliarden Euro angesichts der hohen Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine unterstützen. Die Preise für Gas und Strom sollen gedeckelt werden. Für Firmen soll es Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen geben. Details sind aber noch offen. Am Freitagmittag stimmte bereits der Bundestag für das Paket.

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Bundesländer fordern Gaspreisbremse zum 1. Januar

Die angekündigte Gaspreisbremse muss nach Ansicht der Bundesländer bereits zum 1. Januar kommenden Jahres greifen. Auf die Forderung verständigten sich die 16 Regierungschefs bei der zweitägigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Hannover.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte für private Gaskunden und kleine Firmen eine Einmalzahlung im Dezember auf der Basis der Abschlagszahlung im September vorgeschlagen. Die eigentliche Preisbremse soll für Industrieunternehmen im Januar sowie für private Haushalte und kleine Firmen möglichst ab März, spätestens ab April kommen.

In dem MPK-Beschluss heißt es, eine unterbrechungsfreie Unterstützung sei erforderlich. Sofern Energieversorger technisch nicht in der Lage sein sollten, ihre Abrechnungssysteme bereits zum 1. Januar umzustellen, könnte die Frist zum 1. März verlängert werden - müsste dann aber rückwirkend zum 1. Januar greifen und bereits bei der Kalkulation der Abschläge für Januar und Februar berücksichtigt werden.

RND/ag/dpa

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