Als letzte Bundesländer

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beschließen Ende der Hotspot-Maßnahmen

Nach der gekippten Corona-Hotspot-Regel tragen nur noch wenige Menschen weiter Masken.

(Symbolbild)

Schwerin. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg haben am Dienstag das Ende der letzten noch verbliebenen Corona-Hotspot-Beschränkungen beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg sind die einzigen Bundesländer, die über einen Bürgerschaftsbeschluss von der Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht hatten. In den anderen Bundesländern ist die Maskenpflicht - mit Ausnahme von Bussen und Bahnen und in besonders zu schützenden Einrichtungen - bereits am 1. April weggefallen.

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Hotspot-Regel in Hamburg läuft zum 1. Mai aus

Der rot-grüne Hamburger Senat verzichtet zum 1. Mai auf eine Verlängerung der Hotspot-Regel und der damit verbundenen Corona-Maßnahmen. Aus Sicht des Senats gebe es keinen Anlass mehr, die Sondersituation nach dem Infektionsschutzgesetz zu verlängern“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag. Damit entfallen sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.

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Laut Tschentscher bleibe damit nur noch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und bei vulnerablen Gruppen. Tschentscher begründete den Schritt mit der guten Entwicklung und dem Rückgang der Coronapatienten in den Kliniken. Auch an den Schulen falle die Maskenpflicht, die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests werde von wöchentlich drei auf zwei reduziert, sagte Tschentscher.

Union bezeichnet neues Infektionsschutzgesetz als „grottenschlecht”

Bundesfinanzminister Lindner verteidigte es. Es sei verantwortbar und hätte die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz.

Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern werden am 28. April gelockert

In Mecklenburg-Vorpommern werden ab Donnerstag (28. April) die Maßnahmen gelockert. Damit fällt zum Beispiel 2G plus in Clubs und Diskotheken weg, ebenso die Maskenpflicht in Theatern, Kinos und Museen, wie Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung sagte. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald gegen die Hotspot-Regelung war am Freitag bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen gefallen.

Von Donnerstag an gilt in Mecklenburg-Vorpommern dann nun nur noch der sogenannte Basisschutz, den das Bundesinfektionsschutzgesetz vorsieht. Das sei die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, wenn vulnerable Gruppen gefährdet seien. Nach Dreses Worten müssen zudem ungeimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen auch weiterhin einen Negativtest vorlegen.

Der Landtag hatte am 24. März ganz Mecklenburg-Vorpommern bis zum 27. April zum Corona-Hotspot erklärt. Das erlaubte es der Landesregierung, die damals geltenden Corona-Beschränkungen aufrechtzuerhalten. Der Nordosten hatte damals Sieben-Tage-Inzidenzen von über 2000. Inzwischen sind sie unter 800 gesunken.

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RND/ab/dpa

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