Wie Hartz-IV-Sätze ermittelt werden – und warum das in Zeiten der Inflation ein Problem ist
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Während der Inflation funktioniert die Berechnung von Hartz IV nur schwierig.
© Quelle: dpa
Berlin. Von Hartz IV hin zum Bürgergeld: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen Plan für die Zukunft der Grundsicherung vorgestellt. Doch eine zentrale Frage ist noch ungeklärt: Wie hoch wird das Bürgergeld sein, das ab dem 1. Januar 2023 ausgezahlt werden soll.
Heil hat deutlich gemacht, dass die Regelsätze zu Jahresbeginn kräftig steigen müssten – und er will dafür die Art, wie der Regelsatz berechnet wird, verändern. Auch SPD-Chefin Saskia Esken hat klargemacht, dass sie im Zuge der Bürgergeldreform auf deutlich höhere Regelsätze besteht. „Wir dürfen die Menschen mit geringen Einkommen mit den anhaltenden Preissteigerungen nicht alleine lassen“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wie der Mindestlohn müssen auch die Regelsätze in der Grundsicherung kräftig steigen“, forderte sie. Das solle durch eine Überarbeitung der Berechnungsgrundlage für die Regelsätze erreicht werden.
Eine Änderung der Berechnungsmethode der Regelsätze ist aus Sicht der FDP unnötig – und könnte unkalkulierbare Kosten verursachen.
Jens Teutrine (FDP),
Bürgergeldexperte
Doch genau da stellt die FDP sich in der Ampelkoalition quer. „Eine Änderung der Berechnungsmethode der Regelsätze ist aus Sicht der FDP unnötig – und könnte unkalkulierbare Kosten verursachen“, sagte der Bürgergeldexperte der FDP-Fraktion, Jens Teutrine, dem RND. Es werde zum 1. Januar auch nach dem bisherigen Verfahren eine Erhöhung geben, in der die Inflation berücksichtigt ist.
Für einen Alleinstehenden beträgt der Hartz-IV-Regelsatz momentan 449 Euro. Das muss reichen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und die Teilnahme am kulturellen Leben. Für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen werden unterschiedliche Regelsätze berechnet. Doch wie genau kommen die Regelsätze zustande?
Die Bedeutung des Haushaltsbuchs
Den Anfang bildet alle fünf Jahre eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, an der zuletzt mehr als 55.000 Haushalte teilgenommen haben. Sie führen ein genaues Haushaltsbuch, das Statistische Bundesamt wertet die Daten aus. Für die Ermittlung des Hartz-IV-Regelsatzes schaut der Staat auf die Ausgaben der Haushalte mit niedrigen Einkommen, und zwar bislang auf die unteren 20 Prozent. In die Berechnung fließen nur Ausgaben ein, die durch den Regelsatz abgedeckt werden sollen.
In den Jahren zwischen zwei groß angelegten Verbrauchsstichproben werden die Regelsätze auch angepasst – mithilfe eines Mischindexes. Dieser Index berücksichtigt zu 30 Prozent die Entwicklung bei den Löhnen und zu 70 Prozent die Entwicklung der Preise, die für den Regelsatz relevant sind.
Das Problem mit der Verzögerung
Ein konkretes Problem, auf das Bundesarbeitsminister Heil hinwies, ist nun, dass die Regelsätze der Inflation gerade hinterherlaufen. Für die Berechnung einer Erhöhung werden nämlich nicht die Daten des kompletten Vorjahres herangezogen. Für die Erhöhung zum Jahresbeginn 2023 sind das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 die relevanten Werte. Die Inflation schlägt aber gerade erst jetzt besonders stark auf die Lebensmittelpreise durch. Das würde sich im neuen Regelsatz nach den bisherigen Regeln nicht abbilden.
Bürgergeld und Energiekrise: Merz kritisiert die Bundesregierung
CDU-Chef Friedrich Merz hat der Bundesregierung falsche Entscheidungen bei der Energiesicherung und in anderen Politikfeldern vorgeworfen.
© Quelle: Reuters
Ein solcher Zeitverzug ist im Sozialsystem nicht ungewöhnlich – und hat praktische Gründe. Gesetze müssen erst beschlossen werden und erfolgreich administriert werden können. Um dennoch zu einer Erhöhung der Regelsätze zu kommen, hat Arbeitsminister Heil bereits Mitte Mai einen anderen Vorschlag gemacht. Er wolle sich bei der Ermittlung des Regelsatzes künftig nicht mehr an den vom Einkommen her unteren 20 Prozent, sondern der unteren 30 Prozent orientieren, sagte er. Die Annahme dahinter: In diesen Haushalten wird, wegen des höheren Einkommens, etwas mehr zum Beispiel für Lebensmittel ausgegeben. Heil nannte damals 40 bis 50 Euro als mögliche Erhöhung.
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Die FDP hält dies für den falschen Weg. Wenn zusätzliche Hilfen nötig seien, wären Einmalzahlungen der richtige Weg, sagte der Abgeordnete Teutrine. „Grundsätzlich muss gelten: Wer arbeitet, muss spürbar mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet.“