Noch kein neuer Regelsatz

„Umgang auf Augenhöhe“: Wie Hartz IV zum Bürgergeld werden soll

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gibt ein Pressestatement zum Bürgergeld im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gibt ein Pressestatement zum Bürgergeld im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab.

Berlin. Aus Hartz IV soll ab dem 1. Januar 2023 ein Bürgergeld werden. „Wir werden als Bundesregierung die Weichen dafür stellen, dass zum 1. Januar das Hartz-IV-System überwunden wird. Wir werden ein neues Bürgergeld einführen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei erarbeitet. Er solle jetzt zügig in die Ressortabstimmung gehen und im September im Kabinett beschlossen werden. Offen ist allerdings bislang, ob sich beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV die Regeln für die Berechnung des Regelsatzes ändern werden – und wie hoch genau das Bürgergeld dann zum Anfang kommenden Jahres ausfällt.

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Die Pläne für das Bürgergeld im O-Ton: „Es geht um Respekt“

Die zentralen Ziele der Reform: Es soll in der modernen Arbeitswelt mehr soziale Sicherheit geben, Lebensleistungen sollen stärker respektiert werden und Weiterbildung soll stärker in den Fokus rücken. Das Vertrauen zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Arbeitslosen soll gestärkt werden, damit es – wie bereits im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgehalten – zu einem „Umgang auf Augenhöhe“ kommen könne.

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Gute Erfahrungen mit Sonderregeln aus Corona-Zeit

Bei der Reform wolle man auch auf die guten Erfahrungen mit Sonderregeln aus der Zeit der Corona-Pandemie zurückgreifen, sagte der Arbeitsminister. Konkret geht es um Schonzeiten, was die Anrechnung von Vermögen, aber auch die Frage danach angeht, ob die Wohnung nach den Regeln in der Grundsicherung zu groß ist.

In den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs sollen Leistungen gewährt werden, wenn kein „erhebliches Vermögen“ vorhanden sei. Der Gesetzentwurf definiert dies so, dass Rücklagen von 60.000 Euro für eine leistungsberechtigte Person und 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft in Ordnung sind. In dieser Zeit sollen auch die Aufwendungen für die Wohnungen in der tatsächlichen Höhe anerkannt werden.

Fördern und fordern: so lautete das Grundprinzip von Hartz IV bei der Einführung – auch wenn es immer wieder Kritik gab, das Fördern sei in Wahrheit zu kurz gekommen. Mit dem Bürgergeld soll der Schwerpunkt jedenfalls noch einmal deutlich in Richtung Fördern verschoben werden. Abgeschafft werden soll der Vermittlungsvorrang. Das heißt, künftig muss ein Langzeitarbeitsloser oder eine Langzeitarbeitslose nicht jeden Job annehmen, sondern kann stattdessen auch eine Ausbildung oder Weiterbildung den Vorzug geben.

Bürgergeld: sechsmonatige Vertrauenszeit für alle

Für alle Leistungsbezieher und -bezieherinnen soll es im Übrigen künftig eine sechsmonatige Vertrauenszeit geben, in der es keine Leistungsminderung geben soll, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Heil schränkte allerdings ein, dass es bei ständigen Meldeversäumnissen auch in dieser Zeit zu Sanktionen kommen könne. „Wir gehen davon, dass auch in der Vertrauenszeit es notwendig ist, dass man Termine wahrnimmt“, sagte er. In „ganz hartnäckigen Fällen“ könne es also Rechtsfolgen geben.

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Warteschlangen vor Behörden sollen der Vergangenheit angehören – das ist zumindest in Brandenburg mit der Umstellung der Verwaltung von analog auf online geplant.

Wut in der Warteschlange – weil so vieles im Staat nicht funktioniert

Inflation und Energiekrise bedrohen den Zusammenhalt in Deutschland. Bisher hat die Politik versucht, die Sorgen mit teuren, aber sinnlosen Geschenken wie dem Tankrabatt zu besänftigen. Doch der Staat kann sich nur dann auf seine Bürgerinnen und Bürger verlassen, wenn er selbst funktioniert – in ganz einfachen Punkten.

Noch nicht geklärt ist, wie hoch der Regelsatz ab 1. Januar sein wird – und vor allem, wie er künftig berechnet wird. Heil machte erneut deutlich, dass sich die Berechnung verändern müsse, weil sonst kein angemessener Ausgleich für die derzeitige Inflation zustande komme. Die FDP beharrt bislang hingegen darauf, dass eine Veränderung der Berechnungsweise nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags sei. FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte in den vergangenen Tagen davor gewarnt, die Grundsicherung dürfte nicht zu hoch ausfallen – es müsse sich lohnen zu arbeiten.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Pläne für das Bürgergeldgesetz, forderte aber, es müsse jetzt auch eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes geben. „Qualifizierung und Förderung sind gut und richtig, aber wer nicht weiß, wie er satt wird, dem bringt eine Fortbildung nichts“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Aus Hartz IV wird erst dann ein Bürgergeld, das diesen Namen verdient, wenn die Regelsätze neu berechnet und entsprechend der Teuerungsrate angepasst werden“, betonte sie. Aktuell bedeute dies: „Sie sollten bei mindestens 680 Euro liegen.“ Bis es so weit sei, müsse es einen Krisenaufschlag von 100 Euro im Monat geben.

Bundesarbeitsminister Heil präsentiert Pläne für Bürgergeld
20.07.2022, Berlin: Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, gibt ein Pressestatement zum Bürgergeld im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab. Foto: Christoph Soeder/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ab 2023 soll das Bürgergeld an Stelle von Hartz IV in Kraft treten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat erste Pläne genannt.

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