Zum 2. Februar

Heil kündigt an: Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden vorzeitig aufgehoben

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Corona-Sonderregeln vorzeitig beenden. Wie der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters sagte, laufen die Regelungen zwei Monate früher als geplant aus. „Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“, erklärte er.

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Begründet wird der Schritt „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus“ und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens“. Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich“. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben.

Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fällt ebenfalls

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.

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Ebenfalls am 2. Februar dieses Jahres soll die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche angekündigt und darauf verwiesen, dass sich die Pandemielage stabilisiert habe. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.

Zur Aufhebung der Corona-Arbeitschutzverordnung heißt es, „an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz werden unverbindliche Empfehlungen treten, die Betriebe und Verwaltungen im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen zu können“.

RND/nis/dpa

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