Im Bundestag: AfD-Politikerin von Storch soll Frau als „Gestapo“ beleidigt haben

AfD-Politikerin Beatrix von Storch.

AfD-Politikerin Beatrix von Storch.

Hannover/Berlin. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch soll eine Frau, die sie in einem Fahrstuhl des Bundestages auf das richtige Tragen ihrer Corona-Maske aufmerksam machte, als „Gestapo“ beschimpft haben. Über diesen Vorfall berichtet der Düsseldorfer CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek auf seinem Twitter-Account.

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„Kommt gerade telefonierend Beatrix von Storch in den Fahrstuhl, ohne Maske über Mund und Nase. Eine Dame bittet sie, die Maske richtig aufzusetzen. Daraufhin wird sie laut als ‚Gestapo‘ beschimpft. Ohne Worte“, schreibt er dort. Um wen es sich bei der Frau gehandelt habe, wisse er nicht, sagte Jarzombek dem Nachrichten­portal „T-Online“.

Gestapo ist die Abkürzung für Geheime Staatspolizei. Die Gestapo hatte während der national­sozialistischen Herrschaft von 1933 bis 1945 die Befugnis, ohne gerichtliche Kontrolle etwa Haus­durch­suchungen durchzuführen. Sie konnte Menschen verhaften, sie in Konzentrations­lager einweisen, quälen, foltern und ermorden. Bis 1939 unterstand die Gestapo Hitlers Stellvertreter Hermann Göring. Anschließend wurde sie dem SS-Chef Heinrich Himmler unterstellt.

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Von Storch selbst bestätigte den Vorfall auf Nachfrage von „T-Online“ nicht, sie stritt ihn aber auch nicht ab. In einer E-Mail ihres Büros heiße es demnach: „Ich lehne jede Verharmlosung des ‚Dritten Reiches‘ ab.“ Und weiter: „Gesunde und sogar getestete Abgeordnete werden an der Ausübung ihres Mandates gehindert. Jede Debatte jenseits dieser Thematik will davon ablenken.“ Für das Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) war ihr Büro am Abend nicht zu erreichen.

Mit dem letzten Teil ihrer Aussage spielte von Storch auf die Neuregelung im Bundestag an, wonach ab jetzt nur noch Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test in den Plenarsaal und in Ausschusssäle dürfen. Wer bereits eine Booster-Impfung bekommen hat, braucht keinen Test. Abgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, können die Sitzungen weiterhin von der Tribüne aus verfolgen – aber auch dort nur noch, wenn sie einen aktuellen negativen Test vorlegen. Außerdem gilt ab jetzt eine FFP2-Masken­pflicht im Bundestag.

RND/tdi/dpa

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