Impfpflicht für Personal wird offenbar kaum durchgesetzt
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Für das Personal in Krankenhäusern gilt eine Impfpflicht (Archivfoto).
© Quelle: Boris Roessler/dpa
Berlin. Die Bundesländer die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal nur bedingt an. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus 12 der 16 Bundesländer wurden mehr als 190.000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert, aber gerade einmal 70 Betretungsverbote ausgesprochen - und zwar in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg.
Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift grundsätzlich seit Mitte März. Möglich sind auch Bußgelder. Aber auch davon machten die Länder nach Angaben der „Bild“ bislang wenig oder gar nicht Gebrauch. Befragt wurden die 16 Gesundheitsministerien der Länder - aus vier Bundesländern gab es dabei allerdings keine Angaben.
Lauterbach empfiehlt: Zweiter Booster auch für Jüngere
In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission bislang eine zweite Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren.
© Quelle: dpa
In Sachsen gibt es laut offizieller Zahlen knapp 40.000 Ungeimpfte in den genannten Einrichtungen. Bußgelder, Betretungs- oder Tätigkeitsverbote hat der Freistaat bisher nicht ausgesprochen.
Impfpflicht in der Pflege: Ministerien lassen Milde walten
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert jetzt die Abschaffung der Impfpflicht „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Dazu braucht es keine einrichtungsbezogene Impf-Pflicht mehr“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
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Bayern hatte schon vor Monaten eine großzügige Auslegung der Regeln angekündigt: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wollen man nur bedingt bestrafen. „Wir werden in Bayern in Bezug auf Sanktionen großzügig verfahren und prüfen, den bundesrechtlichen Bußgeldrahmen nicht auszuschöpfen, sondern nur deutlich reduziert anzuwenden“, sagte Holetschek im April. Der Freistaat werde dazu alle Spielräume ausnutzen, die das Gesetz hergebe, erläuterte der Minister.
Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und in der Pflege. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlören damit ihren Gehaltsanspruch.
Dass dies offenbar nur selten passiert, stößt im Bundesgesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) kaum auf Kritik. Sein Ministerium teilte der „Bild am Sonntag“ mit: „Die Behörden sind im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Grenzen befugt, eine Abwägung der betroffenen Interessen durchzuführen und auf dieser Grundlage Entscheidungen über die im konkreten Fall anzuwendenden Maßnahmen zu treffen.“
RND/dpa/pach