Innenministerin Faeser entscheidet: Regenbogenflagge darf nur in Ausnahmefällen gehisst werden
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Die Regenbogenflagge.
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa (Archiv)
Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Hissen der Regenbogenflagge vor Gebäuden des Bundes erlaubt – allerdings nur unter sehr strengen Auflagen. Das geht aus einem Brief Faesers an verschiedene Bundesbehörden hervor, darunter das Bundespräsidialamt, der Deutsche Bundestag, das Bundesverfassungsgericht, der Bundesrechnungshof und die Bundesbank. Der Brief liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
„Die Regenbogenflagge darf gesetzt werden an Flaggenmasten und Flaggenstöcken der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen“, heißt es darin. Sie dürfe aber „nicht gesetzt werden an einem regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag“ sowie an einem Tag, „für den eine besondere Beflaggung angeordnet worden ist“. Im Übrigen müsse sich das Setzen der Regenbogenflagge auf einen konkreten Termin beziehen, entweder auf den Jahrestag des „Christopher Street Days“ (CSD) am 28. Juni oder auf einen vergleichbaren regionalen Anlass.
Zur Begründung schreibt die Ministerin, im Koalitionsvertrag hätten sich SPD, Grüne und FDP zwar zum Ziel gesetzt, Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und in der Arbeitswelt das Diversity Management voranzubringen, insbesondere im öffentlichen Dienst. Es sei „gemeinsames Anliegen, dass bestehende Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet wird“.
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge in Kombination mit der Bundesflagge berühre allerdings auch „die Frage der Verwendung unserer Staatssymbole“, so Faeser. Die Bundesflagge habe Verfassungsrang, sei wichtigstes Staatssymbol und Element gesamtstaatlicher Repräsentation. Sie stehe ferner für Einheitlichkeit und Kontinuität staatlichen Handelns und diene insbesondere der Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit dem Staat. Solidarität könne abgesehen davon auf verschiedenste Art zum Ausdruck kommen, stellt die SPD-Politikerin fest, „ohne dabei unsere Staatssymbole für politische Zeichensetzungen in Anspruch zu nehmen“.