(K)eine Maskenpflicht in deutschen Supermärkten
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Eine Frau trägt bei ihrem Einkauf in einem Supermarkt eine FFP2-Schutzmaske. Mit dem Ende der staatlichen Vorgaben müssen ab nächster Woche in Supermärkten und in Discountern keine Maske mehr getragen werden (Archivbild).
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Seit Sonntag ist in Deutschland das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in weiten Teilen des öffentlichen Lebens nicht mehr verpflichtend. Länder und Unternehmen können, bis auf wenige Ausnahmen, eigenständig entscheiden, wann und wo die Maske auch künftig Pflicht ist. Besonders interessant ist die Verantwortung, die Geschäften durch das geänderte Gesetz zuteilwird: Sie können per Hausrecht selbst entscheiden, ob die Maskenpflicht in ihren Verkaufsräumen entfällt oder nicht.
Insbesondere bei der Supermarktkette Edeka führt das, aufgrund des Franchisesystems des Unternehmens, zu unterschiedlichen Regelungen. 6300 Unternehmensfilialen seien inhabergeführt und könnten „eigenständig über alle Maßnahmen in ihren Märkten“ entscheiden, sagte eine Unternehmenssprecherin gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Es ist also möglich, dass die Maskenpflicht in einem Markt gilt und im anderen nicht.
Die Zentrale des Großhändlers empfiehlt Kunden weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „zum Selbstschutz unserer Kundinnen und Kunden und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Die gesetzliche Neuerung begrüßt das Unternehmen nicht. „Hier hat sich die Regierung deutlich positioniert und einen möglichen Flickenteppich an Vorgaben in Kauf genommen. Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen. Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen. Wir können nur appellieren, dass alle unsere Kundinnen und Kunden freiwillig weiterhin die Maske beim Einkaufen tragen werden.“
Andere Supermärkte wollen Gesetzgebung folgen
Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, teilt auf Anfrage mit, dass man sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiere und diese umsetze. Eine von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht scheint damit äußerst unwahrscheinlich zu sein.
Auch bei Rewe ist eher nicht mit einer Maskenpflicht in Eigenregie zu rechnen. „Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um“, sagt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage des RND. Aldi Nord möchte „zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten“, teilt ein Sprecher mit.
Corona-Umfrage: 58 Prozent der Befragten sind besorgt über Auslaufen der Maskenpflicht
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland blickt einer Umfrage zufolge mit Sorge auf das Ende vieler Corona-Schutzmaßnahmen am Wochenende.
© Quelle: dpa
Auslauf der Maskenpflicht
Mit Auslaufen der Übergangsfrist gilt seit dem 2. April das geänderte Infektionsschutzgesetz, das eine flächendeckende Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens vorsieht. Der gewählte Zeitpunkt sorgte bei vielen angesichts der hohen Inzidenz von über 1400 für Verwirrung. Eine Verschärfung der Regeln ist regional dennoch möglich; denn der neue Rechtsrahmen der Bundesregierung tritt die Schaffung strengerer Regelungen an die Länder ab. Bisher machen lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von dieser Möglichkeit Gebrauch.