Kindesmissbrauch: Rörig fordert stärkere staatliche Rolle bei Aufarbeitung
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28.01.2020, Berlin: Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, spricht während einer Pressekonferenz. Der Missbrauchsbeauftragte fordert ein stärkeres Engagement des Staates bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Das gelte insbesondere für die Aufarbeitung von sexueller Gewalt in der katholischen Kirche.
© Quelle: Gregor Fischer/dpa
Frankfurt/Main. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert ein stärkeres Engagement des Staates bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Das gelte insbesondere für die Aufarbeitung von sexueller Gewalt in der katholischen Kirche, aber auch für alle anderen Gesellschaftsbereiche wie Sport, Schule und Familie, sagte Rörig der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Mittwoch.
Laut der Zeitung sollen für das Amt des Unabhängigen Beauftragten und für die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Das gehe aus einem Positionspapier hervor, das am Mittwoch veröffentlicht werden solle. Ziel sei es, dass die Kommission institutionelle Aufarbeitungsprozesse anstoßen und sie beratend begleiten könne. Zugleich solle sie auch konkrete gesetzliche Befugnisse zur Akteneinsicht und für Zeugeneinladungen erhalten.
„Die Politik wird sich schwertun, ihre jahrelange Zurückhaltung aufzugeben“
Außerdem schlägt Rörig dem Bericht zufolge ein fraktions- und ressortübergreifendes politisches Begleitgremium auf Bundesebene vor, dem die Aufarbeitungskommission berichten könnte. „Die Politik wird sich schwertun, unseren Vorschlägen zu folgen und ihre jahrelange Zurückhaltung aufzugeben“, sagte Rörig. Doch trage der Staat die Verantwortung dafür, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend geschützt zu haben.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde im Januar 2016 von Rörig auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses berufen. Ihre Laufzeit war zunächst bis Ende März 2019 begrenzt. Im Dezember 2018 verlängerte die Bundesregierung die Laufzeit um weitere fünf Jahre bis Ende 2023. Die Kommission untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland.
RND/epd