„Da kommen sehr große Geldbeträge zusammen“: Buschmann warnt radikale Klimaaktivisten vor zivilrechtlichen Konsequenzen
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Justizminister Marco Buschmann (FDP).
© Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini
Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Klimakleber der Letzten Generation angesichts ihrer Blockaden von Flughäfen vor hohen zivilrechtlichen Strafen gewarnt. „Wer Flughäfen blockiert, der muss wissen, dass er zum Teil erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht“, sagte Buschmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Da kommen sehr große Geldbeträge zusammen. Wenn die Geschädigten die Schäden gegenüber den Verursachern geltend machen, dann werden sie diese Schäden unter Umständen ein Leben lang abzutragen haben. Deshalb sollte jeder die Finger davon lassen, sich unbefugt Zutritt auf Flugfelder zu verschaffen. Denn das hat nicht nur eine strafrechtliche, sondern auch eine zivilrechtliche Dimension.“
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Klimakleber könnten „wirtschaftliche Schäden ein Leben lang zu tragen haben“
Bundesjustizminister Marco Buschmann hält nichts davon, die Letzte Generation als Klima-RAF zu bezeichnen. Der FDP-Politiker warnt aber davor, Straftaten als Mittel der politischen Auseinandersetzung zu akzeptieren. Und er sieht auch zivilrechtliche Konsequenzen auf die Aktivisten zukommen.
Der FDP-Politiker sagte weiter, bei den Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation handele es sich um Leute, die bereit seien, zur Erreichung eines politischen Ziels Straftaten zu begehen. „Damit stellen sie sich ins Abseits. Das Gesetz gilt für alle.“ Wenn die Öffentlichkeit einmal anfange, solche Aktionen zu akzeptieren, dann könnten Straftaten als Mittel der politischen Auseinandersetzung Schule machen. „Dann werden sich auch ‚Querdenker‘, Rechtsextreme und wer sonst noch auf sogenannten zivilen Ungehorsam berufen. Wir dürfen hier unsere Maßstäbe nicht verschieben.“
Die in Bayern praktizierte Vorbeugehaft lehnt Buschmann allerdings ab. „Das bayerische Polizeirecht erlaubt den Präventivgewahrsam nicht nur für die Terrorabwehr“, sagte er dem RND. „Ich glaube dennoch, dass die Praxis in Bayern ein Stück weit übers Ziel hinausschießt. Denn hier muss jemand, der nur womöglich etwas tun will, mit dem Präventivgewahrsam einen Freiheitsentzug erdulden, während der, von dem schon feststeht, dass er etwas getan hat, dafür womöglich lediglich mit einer Geldstrafe sanktioniert wird. Ich sehe darin eine Unwucht.“ Und Betroffene könnten dagegen klagen.
Zerstörung der ukrainischen Energieinfrastruktur durch Russland Grund für Ermittlungen gegen Putin
In der gezielten Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur durch Russland sieht Buschmann derweil einen möglichen Grund für Ermittlungen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin.
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„Der Internationale Strafgerichtshof kann gegen Herrn Putin ermitteln – etwa wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, sagte er im Interview. „Und das ist kein hypothetischer Fall. Denn das, was wir in der Ukraine sehen, könnte von Gerichten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden – also, wenn Menschen durch gezielte Vernichtung ziviler Infrastruktur ohne Strom und Heizung einem Winter mit Temperaturen von minus 30 Grad ausgesetzt werden. Ein Indiz dafür, dass Herr Putin direkt dafür verantwortlich ist, könnten etwa seine Fernsehansprachen sein, in denen er erklärt, dass dies eine gewünschte Taktik sei.“
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Buschmann betonte jedoch: „Der Generalbundesanwalt kann in Deutschland gegen Herrn Putin nicht ermitteln. Er ist Staatsoberhaupt und genießt deshalb Immunität.“ Auch könne der Internationale Strafgerichtshof nicht wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine an und für sich ermitteln. „Das würde sich nur ändern, wenn Russland eine Überweisung des Falles an den Internationalen Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat mittragen würde oder den völkerrechtlichen Vertrag zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ratifizieren würde“, so der FDP-Politiker. „Beides wird Russland nicht tun.“