Medienrecherchen dokumentieren Hunderte Tötungsaufrufe in Telegram-Chats
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Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Logo der Messenger App Telegram. (Symbolbild)
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Hamburg. Laut einer Recherche des ARD-Onlineportals tagesschau.de wurde im Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember des Vorjahres in Chaträumen des Messengerdienstes Telegram in mindestens 250 Fällen zur Tötung von Personen aus Politik, Wissenschaft und Medien aufgerufen.
Es sei jedoch davon auszugehen, dass die aufgespürten Tötungsaufrufe nur „die Spitze des Eisberges“ seien, heißt es in einer Mitteilung des NDR von Mittwoch. Denn bei Telegram ließen sich, anders als etwa bei Twitter, nur Kanäle und Chats durchsuchen, in denen man selbst Mitglied ist.
Seit Anfang November nur drei Tage ohne Aufrufe zur Tötung
Seit Anfang November seien lediglich drei Tage verstrichen, an denen „nicht ein Galgen, eine Guillotine oder ein Strick“ für Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Wissenschaft, Medizin oder Medien gefordert wurden. Verbreitet worden seien die Tötungsaufrufe sowohl in geheimen als auch in offenen Chatgruppen, oftmals sogar unter dem mutmaßlich richtigen Namen. Widerspruch habe es selbst in großen Chats mit mehr als 50.000 Mitgliedern fast nie gegeben.
Dies deckt sich mit Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden. Seit dem Herbst sei hier eine Zunahme zu beobachten, hieß es. Telegram sei nach wie vor der wichtigste Kanal für die Verbreitung solcher Äußerungen, die in den Chats in der Regel unwidersprochen blieben.
Mehrfach betroffen von den Tötungsaufrufen sind nach ARD-Recherche unter anderem Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der CDU-Politiker Friedrich Merz, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie sein Nachfolger Karl Lauterbach (SPD).
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, hart und entschlossen gegen Absender von Mord- und Gewaltaufrufen bei Telegram vorzugehen. „Wir Journalistinnen und Journalisten erleben die Anfeindungen aus dem Lager von Impfgegnern und Coronaleugnern tagtäglich“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Mittwoch.
Innenministerin Faeser: „Bedrohungen und Gewalt können nicht hingenommen werden“
Faeser hatte dem ARD-Hauptstadtstudio mit Blick auf Protestaktionen von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung am Dienstag gesagt: „Es gilt natürlich das Versammlungsrecht. Und ich bin sicher, dass die Sicherheitsbehörden das auch überall umsetzen“. Das bedeute, dass eine Versammlung aufgelöst werde, wenn sie nicht angemeldet sei. „Und wenn Gewalt passiert, dann wird natürlich durchgegriffen.“ Bedrohungen und Gewalt könnten nicht hingenommen werden. „Wenn Menschen radikal werden und ausfallend werden, dann finde ich, ist eine Grenze erreicht. Dann muss der Rechtsstaat auch mit aller Härte durchgreifen.“
Der Deutsche Anwaltverein warnte unterdessen davor, rechtsstaatliche Grundsätze aufzugeben, nur weil ein gewünschter politischer Zweck verfolgt werde. „Auch beim Kampf gegen Rechts, demokratiefeindliche Verschwörungsideologien, Reichsbürger und sich radikalisierende Querdenker dürfen wir rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord werfen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge. Es sei richtig, denjenigen Einhalt zu gebieten, die gegen die Demokratie, das Grundgesetz und eine aufgeklärte, pluralistische Gesellschaft agierten. Das dürfe jedoch nicht dazu verführen, Freiheiten infrage zu stellen.
RND/epd/dpa