Klage in Karlsruhe

Milliardenschwerer EU-Corona-Fonds: Bundesregierung verteidigt gemeinsame Schuldenaufnahme

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Symbolbild). Der Zweite Senat des Gerichts verhandelt Dienstag mündlich zur Prüfung von milliardenschweren EU-Corona-Fonds.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Symbolbild). Der Zweite Senat des Gerichts verhandelt Dienstag mündlich zur Prüfung von milliardenschweren EU-Corona-Fonds.

Karlsruhe. Die Bundesregierung hat die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Hunderte Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds der EU verteidigt.

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So etwas wie die Corona-Krise habe man noch nicht gesehen, sagte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer am Dienstag in Karlsruhe beim Verhandlungsauftakt vor dem Bundesverfassungsgericht. Er erinnerte an die dramatische Entwicklung im Frühjahr 2020.

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Damals sei in vielen europäischen Staaten das öffentliche Leben heruntergefahren worden, mit immensen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln sei in dieser Situation notwendig gewesen. Schon die Ankündigung des Aufbauprogramms habe positive Effekte gehabt und für Beruhigung gesorgt.

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Kläger sehen für Fonds keine Grundlage in europäischen Verträgen

Die im Sommer 2020 verabredeten Hilfen sollen die 27 EU-Staaten dabei unterstützen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Das Geld dafür nimmt die EU-Kommission an den Kapitalmärkten auf. Insgesamt geht es um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 - das sind inzwischen knapp 807 Milliarden Euro.

Nach Auffassung der Kläger hat der Fonds keine Grundlage in den europäischen Verträgen. Außerdem warnen sie vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden, das Urteil dürfte frühestens in einigen Monaten zu erwarten sein. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)

RND/dpa

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