Nach Absage von Vize-Landrat: Landkreis Bautzen will Impfpflicht in der Pflege umsetzen

Impfgegner und Kritiker der Corona-Maßnahmen am Montagabend vor dem Landratsamt im sächsischen Bautzen.

Impfgegner und Kritiker der Corona-Maßnahmen am Montagabend vor dem Landratsamt im sächsischen Bautzen.

Bautzen. Der Landkreis Bautzen hat nach Äußerungen des Vize-Landrats klargestellt, dass die berufsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal auch dort gelten wird.

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Der Vize-Landrat von Bautzen hatte angekündigt, dass der Landkreis die Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeheimen ab Mitte März nicht umsetzen will. Das berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ).

„Wenn Sie mich danach fragen, was das Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen machen wird ab dem 16.3., dann werden wir, unser Gesundheitsamt, unseren Mitarbeitern im Landkreis Bautzen in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot aussprechen“, sagte Udo Witschas (CDU) am Montagabend vor Teilnehmern einer Demo gegen Corona-Maßnahmen in Bautzen.

Ein Video davon kursiert inzwischen auch in den Kanälen der rechtsextremen Splitterpartei Freie Sachsen.

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Er und Landrat Michael Harig könnten verstehen, wie sich die Angestellten fühlten, die nicht wüssten, ob sie bald noch einen Job hätten. „Ich kann ihnen ganz einfach sagen, warum es bei uns ab dem 16.3. dieses Berufsverbot nicht geben wird. Es gibt eine Antwort auf diese Frage: Wer, meine Damen und Herren, soll oder wird sich um diese hilfsbedürftigen Menschen kümmern, wenn Sie nicht mehr da sind?“, sagte er.

Die Landesdirektion Sachsen habe mit Blick auf Einträge in den sozialen Medien gebeten, die Aussagen von Udo Witschas (CDU) einzuordnen, teilte das Landratsamt am Dienstag mit. Die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht werde umgesetzt - allerdings stehe die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambulanten Pflegedienst an erster Stelle, hieß es.

Geprüft werde stets im Einzelfall. Witschas habe die Sorge vieler Beschäftigter entkräften wollen, dass für sie am 16. März automatisch ein Beschäftigungsverbot gelte. Der Rede seien Gespräche mit Vertretern von Kliniken, Wohlfahrtsverbänden und Rettungsdiensten vorausgegangen.

Am Montag hatte sich bereits Landrat Harig in einem Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gewandt. Darin bat er Kretschmer, sich gegenüber dem Bund für eine Verschiebung oder Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. „Eine konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird erkennbar zu größeren Problemen in der Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen führen“, heißt es in dem Brief.

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Mediziner warnt vor lückenhafter Umsetzung

Erst kürzlich sagte Roland Engehausen, der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Presse-Agentur: „Was nicht passieren darf, ist eine unterschiedliche Umsetzung von Einrichtung zu Einrichtung und von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt.“ Und weiter: „Wenn in einer Region ein nicht geimpfter Beschäftigter ohne klar nachvollziehbare Gründe weiter arbeiten darf und in einer anderen nicht, wäre das nicht gut.“

Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.

In Sachsen sind derzeit nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nur rund 65 Prozent der etwa 300 000 Arbeitskräfte im medizinischen und pflegerischen Bereich geimpft. Darüber hatte sich Köpping bereits in der Vergangenheit besorgt gezeigt.

RND/LVZ/dpa

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