Kommentar – Datingportale und Soldaten: Vom Staub in den Kasernen
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Bundeswehrsoldaten (Symbolfoto).
© Quelle: Sebastian Wilke/Bundeswehr
Berlin. Die Bundeswehr versucht allerlei, um attraktiv zu wirken. Es gibt Youtube-Clips und Plakataktionen. Modern und dynamisch soll die Truppe rüberkommen. Die erste Transgenderoffizierin wird als Beispiel für die neue Offenheit gefeiert. Und dann das: Genau diese Soldatin schaltet eine Anzeige auf einem Datingportal. Ihrem Vorgesetzten missfällt die Formulierung, er erteilt eine Disziplinarstrafe. Es gebe Zweifel an ihrer moralischen Integrität, so lautet die Argumentation.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Strafe bestätigt – unter Verweis auf die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des Soldatengesetzes. Wer in einer offenen Beziehung lebt, einen Sexualpartner sucht und bei dessen Geschlecht nicht festgelegt ist, soll das bitte nicht offen sagen.
Wenn etwas moralisch nicht integer ist, dann doch dieses pikierte Naserümpfen. Man sieht den Staub zentimeterdick auf den Kasernenschreibtischen und Gerichtsakten liegen. Willkommen zurück in einer Zeit, in der Soldaten qua Definition männlich und heterosexuell waren und Homosexualität ein Karrierehindernis war.
Beziehungs- und Sexualleben der Soldaten und Soldatinnen sind privat. Es geht Arbeitgeber nichts an, was in den Herzen und Betten ihrer Mitarbeiter passiert, auch nicht die Bundeswehr. Die Grenze ist die Strafbarkeit.
Wo fängt die Moral an?
Denn wo fängt denn die Moral an und wo hört sie auf? Bei einem jahrelangen unglücklichen Eheleben? Bei einem Scheidungskrieg? Bei einer Affäre? Bei wie vielen Partnern gleichzeitig oder in Folge?
Wie viele Beichtstühle hat die Bundeswehr bestellt? Wie viele Eheratgeber hat sie aus dem Antiquariat geholt?
Entweder also die Truppe macht sich nochmal sehr genaue Gedanken darüber, was sie als Wohlverhalten versteht. Oder sie kann sich ihre Werbekampagnen gleich sparen.
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