Neue Corona-Verordnung: Niedersachsen verlängert „Winterruhe“ bis Anfang Februar
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Eine Frau und ein Kind laufen an einem Testzentrum für das Corona-Virus in Hannover vorbei.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Hannover. Niedersachsen verlängert die Mitte Dezember angeordnete „Winterruhe“ bis zum 2. Februar. Das sei Teil der neuen Corona-Verordnung, die am Sonnabend in Kraft trete, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Damit bleiben wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus unter anderem Diskotheken und Clubs weiter geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten. Niedersachsen hatte die Regelung am 10. Dezember als „Weihnachtsruhe“ als erstes Bundesland eingeführt und später als „Neujahrsruhe“ bis Mitte Januar verlängert.
Somit gilt in Niedersachsen weiterhin unabhängig von den Inzidenz-Zahlen die Warnstufe 3 mit verschärften Kontaktbeschränkungen. Lockerungen gibt es allerdings mit Blick auf die kommende Landtagswahl im Herbst bei den Parteiversammlungen. Auch bei Bestattungen sind Lockerungen vorgesehen. Zur Frage, ob die „Winterruhe“ am 2. Februar enden werde, sagte Pörksen: „Nein, das glaube ich nicht, weil die Infektionszahlen deutlich ansteigen.“
Ministerpräsident Weil dankt Menschen
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte: „Es ist alles andere als selbstverständlich, dass die Menschen in Niedersachsen jetzt schon seit drei Wochen mehr oder weniger unaufgeregt mit doch sehr deutlichen Kontaktbeschränkungen und anderen Schutzmaßnahmen leben.“ Dafür danke er im Namen der Landesregierung. Bislang sei die Lage in Niedersachsen noch besser als in vielen anderen Bundesländern. Mehr als die Hälfte der Niedersächsinnen und Niedersachsen seien bereits geboostert. „Es müssen aber noch mehr werden“. Er hoffe, dass bis Ostern das Schlimmste überwunden sei, unterstrich Weil.
Bei den Bestattungen gelte künftig für ungeimpfte Menschen eine Ausnahme von der strikten Regelung, nach der sich Angehörige eines Haushalts nur mit zwei weiteren Personen treffen dürfen, erläuterte Pörksen. „Beerdigungen, auch wenn sie keinen religiösen Charakter haben, werden privilegiert, damit die Menschen sich von den Toten verabschieden und mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam trauern können.“ Dies gelte allerdings nur für die offizielle Trauerfeier und den Gang zum Grab, nicht aber für ein darauf folgendes Zusammensein etwa in einem Restaurant oder Café.
Pörksen: Bei nichtreligiösen Trauerfeiern gilt 3G
Bei nichtreligiösen Trauerfeiern gilt laut Pörksen künftig die 3G-Regel, so dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen daran teilnehmen können. Bei kirchlichen oder religiösen Beerdigungen gelten wegen der Religionsfreiheit die Bestimmungen der jeweiligen Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Diese hätten Regelungen getroffen, die den staatlichen Regeln ähnlich seien, erläuterte die Regierungssprecherin.
Ein Sprecher der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers erläuterte auf epd-Anfrage, die Zahl der Teilnehmenden bei Trauerfeiern in einer Kirche oder Kapelle sei begrenzt durch die zur Verfügung stehende Zahl der Sitzplätze in einer Kirche oder Kapelle. Diese ergebe sich im jeweiligen Einzelfall aus den Abstandsregeln. Die Letztverantwortung liege bei den Kirchengemeinden vor Ort. Fast alle Gemeinden wendeten bei Gottesdiensten und Bestattungen inzwischen 2G- oder 3G-Regeln an. In jedem Fall würden die geltenden Abstands- und Hygieneregeln angewendet, und es gelte die Maskenpflicht.
Beim Verbot von Sitzungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Teilnehmenden sieht die neue Verordnung eine Ausnahme für Parteien und Wählergruppen vor, die Bewerberinnen und Bewerber für die Landtagswahl am 9. Oktober aufstellen wollen. Für Versammlungen jeder Art gilt laut Pörksen für Personen über 14 Jahre künftig eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gelte auch für die sogenannten „Spaziergänge“ von Corona-Skeptikern.
Dir Omikron-Variante wirke sich bereits auf die niedersächsischen Infrastruktur aus. Es komme vermehrt zu Personalausfällen, was in den nächsten Wochen noch sehr viel deutlicher zu Tage treten werde, erklärte die rot-schwarze Landesregierung. Noch lasse sich nicht absehen, wie der Krankheitsverlauf insbesondere bei den noch nicht vollständig geimpften und geboosterten Menschen sein werde und wie ältere Menschen und vulnerable Gruppen auf das extrem ansteckende Omikron-Virus reagierten. Es gelte weiter, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, hieß es.
An den Schulen müssen sich Kinder und Jugendliche, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bis zum 31. Januar täglich testen lassen. Seit dem Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien am vergangenen Montag habe es unter den rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen rund 2.200 positive Corona-Test gegeben, erläuterte ein Sprecher des Kultusministeriums. Bei den Lehrkräften und weiteren Beschäftigten seien es rund 250 gewesen.
RND/epd