Nur 3 Euro mehr Hartz IV: Geringe Beitragsanhebung laut Gutachten verfassungswidrig

Laut einem Gutachten des Paritätischen Gesamtverbands ist die geplante geringe Anhebung des Hartz IV-Satzes verfassungswidrig, da sie im Missverhältnis zur starken Inflation stehen.

Laut einem Gutachten des Paritätischen Gesamtverbands ist die geplante geringe Anhebung des Hartz IV-Satzes verfassungswidrig, da sie im Missverhältnis zur starken Inflation stehen.

Die Darmstädter Rechtswissenschaftlerin Anne Lenze kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ab 1. Januar 2022 um 3 Euro von monatlich 446 auf 449 Euro für Alleinstehende nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gutachten hatte der Paritätische Gesamtverband in Auftrag gegeben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt Lenze, dass die Erhöhung um 3 Euro „eine neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums einläutet.“ Die Professorin der Hochschule Darmstadt bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, als die Richter feststellten, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert sei.

Regierung plant 3 Euro mehr Hartz IV für alleinstehende Erwachsene

Die Pläne der Regierung sehen für das kommende Jahr jeweils 3 Euro mehr vor für alleinstehende Erwachsene, Jugendliche sowie Ehe- oder Lebenspartner und Erwachsene unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt führen. Für Kinder bis 13 Jahren sollen die jeweiligen Regelsätze um 2 Euro steigen. So bekämen Kinder bis fünf Jahre ab kommendem Jahr 285 Euro pro Monat, sechs- bis 13-Jährige 311 Euro.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das sei zu wenig, um die Preissteigerungen der letzten Jahre aufzufangen, erklärt ein Bündnis von 15 Verbänden aus der Zivilgesellschaft in einem Appell an SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil: „Es braucht eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV.“ Im September lag die Inflationsrate in Deutschland bei 4,1 Prozent. Es gelte nun umgehend zu handeln, um die „versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen“, so das Bündnis.

Die Entwicklung sei längst abzusehen gewesen, findet der Paritätische Gesamtverband, der die Regierung bereits im April vor einer Nullrunde für Sozialleistungsbezieher gewarnt hatte. Nun dürfe das Problem nicht durch die andauernden Regierungssondierungen verschlafen werden, meint Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Uns ist bewusst, dass es nicht den Gepflogenheiten entspricht, wenn eine amtierende Regierung zwischen Wahlen und Neukonstituierung in dieser Form tätig wird.“, erklärt Schneider. Der Verfassungsauftrag dürfte in diesem Falle jedoch schwerer wiegen.

In seiner heutigen Sitzung will der Bundesrat über den Vorschlag der Bundesregierung zur Erhöhung der Regelsätze abstimmten. Die Linke kritisierte im Vorfeld, dass die Länderkammer den Vorschlag ohne Korrektur annehmen möchte.

RND/dre

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken