Paragraf 218 und 219a: So stehen die Parteien zum Abtreibungsrecht

Der Schwanger­schafts­abbruch ist im Straf­gesetz­buch unter Para­graf 218 geregelt. Die Para­grafen 219 und 219a regeln die Beratung sowie das Verbot von „Werbung für den Abbruch der Schwanger­schaft“.

Der Schwanger­schafts­abbruch ist im Straf­gesetz­buch unter Para­graf 218 geregelt. Die Para­grafen 219 und 219a regeln die Beratung sowie das Verbot von „Werbung für den Abbruch der Schwanger­schaft“.

Berlin. Die Diskussion um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs, der die „Werbung“ für Schwanger­schafts­abbrüche verbietet, hat 2019 für heftigen Streit in der großen Koalition gesorgt. Union und SPD einigten sich schließlich auf einen Kompromiss, der zu einer Lockerung des sogenannten Werbe­­verbots führte. Die Neu­regelung sollte verbesserte Informations­möglich­keiten für Frauen schaffen, die einen Schwanger­schafts­abbruch in Erwägung ziehen, sowie mehr Rechts­sicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Kranken­häuser, die Abbrüche durchführen.

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In der Opposition im Bundes­tag und auch bei Beratungs­stellen wie Pro Familia und dem Bundes­verband der Frauen­ärzte reißt die Kritik an der Kompromiss­lösung seitdem jedoch nicht ab. Eine neue Bundes­regierung könnte die Diskussion nach der Bundes­tags­wahl erneut aufnehmen. Eine Mehr­heit der im Bundes­tag vertretenen Parteien spricht sich nämlich für die Abschaffung des Para­grafen 219a aus. Ein Überblick:

SPD

Die SPD fordert eine Strei­chung des Paragrafen 219a. Bundes­tags­mitglied Gülistan Yüksel erklärte bereits im Juli: „Frauen, die sich in einer Konflikt­situation für einen Schwanger­schafts­abbruch entscheiden, brauchen ungestörten Zugang zu Infor­mationen.“ Im SPD-Wahl­programm heißt es im Hinblick auf den Paragrafen 218: „Schwanger­schafts­konflikte gehören nicht ins Strafrecht.“

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Weiter­hin fordert die SPD eine bundes­einheit­liche gesetzliche Regelung, die die sogenannte „Geh­steig­beratung“ durch Abtreibungs­­gegner und -gegnerinnen vor Beratungs­stellen verhindert. Yüksel erklärte: „Schwangere Frauen, die sich oftmals in einer emotional sensiblen Lage befinden, werden hier­durch psychisch unter Druck gesetzt und in ihrem allgemeinen Persön­lich­keits­recht verletzt.“ Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte könnten hierdurch ihren Beruf nicht ungestört ausüben.

Die Grünen

Für eine Über­führung des Schwanger­schafts­abbruchs aus dem Straf­recht sowie die Strei­chung des Para­grafen 219a plädieren auch die Grünen. Die frauen- und queer­politische Sprecherin der Grünen-Bundes­tags­fraktion, Ulle Schauws, sagte dem RND: „Wir wollen die ersatz­lose Strei­chung des Para­grafen 219a StGB, ein Recht auf Beratung und keine grund­sätzliche Kriminalisierung von Schwanger­schafts­abbrüchen.“ Es sei notwendig, Lösungen für gesetz­liche Regelungen des Schwanger­schafts­abbruchs außer­halb des Straf­gesetz­buches zu suchen, so Ulle Schauws.

Mit Blick auf die Versorgungs­lage sagte die Grünen-Politikerin: „Es so zu lassen wie bisher bedeutet, sehenden Auges auf einen Versorgungs­not­stand zuzusteuern.“

Die Linke

Die Linke will die Paragrafen 218, 219 und 219a voll­ständig aus dem Straf­gesetz­buch streichen. Cornelia Möhring, frauen­politische Sprecherin und stell­vertretende Vorsitzende der Links­fraktion im Bundes­tag, sagte dem Redaktions­Netz­werk Deutsch­land (RND): „Schwanger­schafts­abbrüche und ihre Nach­sorge sind medizinische Leistungen, weshalb wir sie als Teil der regulären Gesund­heits­versorgung regeln wollen.“

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Aktuell leide die Versorgungs­situation vor allem unter Kriminalisierung und Stig­matisierung: „Natürlich schreckt es werdende Ärztinnen und Ärzte ab, eine Straf­tat zu erlernen und durchzuführen.“

Der Paragraf 219a gebe Abtreibungs­­gegnern und -gegnerinnen ein Instrument an die Hand, um Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen, massiv einzuschüchtern. „Das müssen wir ihnen entziehen und gleichzeitig durch die Entkriminali­sierung dafür sorgen, dass das Wissen rund um Schwanger­schafts­abbrüche und deren Nach­sorge regulärer Bestand­teil der medizinischen Ausbildung und Versorgung wird.“

FDP

Auch die FDP will den Paragrafen 219a streichen, an Paragraf 218 aber festhalten: „Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesell­schaft­lichen Diskussion und sollte in seiner Grund­konstruktion auch nicht angetastet werden“, sagte Stephan Thomae dem RND.

Paragraf 219a hingegen sei kein integraler, verfassungs­rechtlich unverzicht­barer Bestand­teil des Kompromisses und habe sich als reform­unfähig erwiesen. „In der Tradition des liberalen Rechts­staats können sachliche Informationen über einen legalen Vorgang kein straf­bares Unrecht sein“, betonte Thomae.

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Außerdem fordert die FDP, die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu reformieren: „In Deutsch­land stehen Ärztinnen und Ärzte vor dem Problem, dass Schwanger­schafts­abbrüche kaum im Medizin­studium behandelt werden“, erklärte der FDP-Politiker. „Wird im Medizin­studium dieses Wissen nicht breit gelehrt, wird auch so der Anspruch von Frauen auf einen Schwanger­schafts­abbruch unter­laufen.“

Union

Für CDU und CSU hingegen spielt das Thema Versorgung beim Schwanger­schafts­abbruch im Wahlkampf keine Rolle. Die Union will an der bestehenden Regelung festhalten.

Bei einer Bundes­tags­debatte im März dieses Jahres betonte Sylvia Pantel (CDU): „Ungeborenes Leben hat wie alle Menschen einen Anspruch auf Schutz. Das Recht auf Leben steht für uns nicht zur Disposition.“

AfD

Auch die AfD betont das Recht des „ungeborenen Kindes“ im Gegen­satz zum Recht der Frau: „Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben“, erklärte Beatrix von Storch. „Die AfD spricht sich gegen alle Versuche aus, Abtreibungen staat­licher­seits zu fördern oder sie gar zu einem Menschen­recht zu erklären“, sagte die stell­vertretende Frak­tions­vorsitzende dem RND. Die AfD wende sich gegen alle Bestrebungen, „Abtreibungen zu bagatellisieren und staat­licher­seits zu fördern“.

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Die AfD spricht sich außerdem gegen eine ergebnis­offene Beratung aus: „Wir fordern, dass bei der Schwangeren­konflikt­beratung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist.“

Von Storch forderte außerdem mehr finanzielle Hilfen für werdende Eltern und allein­stehende Frauen vor und nach der Entbindung – „damit sie sich für ihr Kind entscheiden können“.

EU-Parlament fordert Entkriminalisierung

Dass bald Bewegung in den Streit um Paragraf 218 kommen könnte, liegt auch an der EU: In einem im Juli veröffent­lichten Bericht fordert das Europa­parlament die Mitglieds­staaten dazu auf, Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hinder­nisse für legale Abtreibungen zu beseitigen.

Die Vize­präsidentin des EU-Parlaments, Katharina Barley (SPD), sagte dem RND: „Schwanger­schafts­abbrüche zu kriminalisieren senkt deren Zahl nicht. Wie die Geschichte zeigt, drängt es die Frauen vielmehr ins Ausland oder in die Illegalität – mit entsprechenden gesund­heit­lichen Gefahren.“ Das Straf­recht sei deshalb nicht der richtige Ort für Schwanger­schafts­abbrüche.

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Barley warnte: „Wir beobachten leider gegen­wärtig einen welt­weiten Rollback bei Frauen­rechten, der auch vor Europa nicht haltmacht. Erst vor Kurzem trat in Polen, das von der ultra­konservativen PiS regiert wird, ein weit­reichendes Abtreibungs­verbot in Kraft.“

Neben einer Entkriminali­sierung von Schwanger­­schafts­abbrüchen forderte Barley niedrig­schwellige Information und Aufklärung für Frauen und für Männer sowie den kosten­losen Zugang zu Verhütungs­­mitteln. „Auch sollten in allen öffentlich geförderten Kranken­häusern Schwanger­schafts­abbrüche möglich sein.“

Eines der problematischsten Hinder­nisse beim Zugang zu Abtreibungen sei die Verweigerung der medizinischen Versor­gung aufgrund persönlicher Über­zeugung, heißt es in dem Bericht der EU. Auch wenn es legitim sei, dass ärztliches Personal sich darauf berufe, dürfe dies den Zugang zur Gesund­heits­versorgung nicht gefährden.

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