Patientenschützer Brysch: Gesetz zur Teilimpfpflicht beruht auf „Fehleinschätzungen“
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Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Frau über einen Korridor (Archivbild).
© Quelle: Christoph Schmidt/dpa
Berlin. Nach Ansicht von Patientenschützer Eugen Brysch beruht das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auf einer Fehleinschätzung. „Offenkundig wurde ein Gesetz beschlossen, das weder Virusmutationen, Wirkveränderungen der Vakzine noch arbeitsrechtliche und administrative Folgen berücksichtigt“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Länder bis zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 31. Dezember durchwurschteln werden.“
Brysch erwartet verheerende Auswirkungen
Brysch ergänzte: „Der Bundestag wird sein auf Fehleinschätzungen beruhendes Gesetz kaum zurücknehmen.“ Natürlich habe das verheerende Auswirkungen für die Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Kranken. „Denn jeder jetzt gehende Mitarbeiter kommt nicht wieder zurück. Auch wird die Impfkampagne leiden, die nach einem Update des Impfstoffes im Herbst starten müsste“, sagte er weiter.
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Sollten Bürger- und Schnelltests weiterhin kostenlos für alle bleiben?
Jeder und jede kann sich einmal wöchentlich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen – auch ohne Symptome. Fachleute sehen das in dieser Pandemiephase kritisch, die aktuelle Regelung läuft zudem bald aus. Für wen braucht es noch Schnelltests?
Auch die Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht am Mittwoch im Gesundheitsausschuss werde nichts an ihrem bereits laufenden Vollzug ändern. „Deutlich wurde zudem, dass selbst sechs Wochen nach ihrer Einführung verlässliche Fakten fehlen. Schleierhaft bleibt, wie viele Mitarbeiter geimpft sind“, kritisierte Brysch. „Auch die Zahl der Genesenen ist unbekannt, obwohl der Status hier nach drei Monaten verloren geht.“
Wenn überhaupt, würden diese beiden Gruppen zusammengefasst. Der Patientenschützer fügte hinzu: „Viele Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegedienste haben bis heute überhaupt keine Statusmeldungen abgegeben.“