Pauschal-Einteilung von Ultras als Gefährder rechtswidrig

Ultras sind Freud und Leid beim Fußball zugleich.

Ultras sind Freud und Leid beim Fußball zugleich.

Bremen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einem Fan von Werder Bremen Recht gegeben, dem zusammen mit einer Gruppe von Ultras die Fahrt zu einem Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg verweigert worden war. „Das OLG stellt in seinem Beschluss klar, dass eine Sippenhaft von Fußballfans nicht zulässig ist“, sagte die Anwältin des Werder-Fans am Mittwoch nach Zustellung des Urteils vom 30. August. Der Fan kann nun auf Schadensersatz klagen. „Das werden wir sicherlich auch geltend machen“, sagte die Anwältin.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Bremer war zusammen mit 39 anderen Fans am 24. Februar 2017 nach Wolfsburg gefahren, um das 2:1 Werders beim VfL anzuschauen. Kurz vor der Ankunft wurde der Bus der Gruppe an der Autobahn abgefangen, kontrolliert und schließlich zurück nach Bremen eskortiert. Begründet wurde dies mit Schmierereien an einer Raststätte von allerdings unbekannten Tätern. Dagegen legte der Fan Beschwerde vor dem Amtsgericht Wolfsburg ein, die jedoch in erster Instanz abgelehnt worden war. Mit Unterstützung des bundesweiten Fanrechtefonds ging der Betroffene in die nächste Instanz und bekam nun vor dem OLG Recht.

In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass eine Zugehörigkeit zur Ultra-Szene nicht ausreiche, um von einer Gefährdung dieser Personen auszugehen. Indes kommt es häufiger vor, dass Fan-Gruppierungen auf dem Weg zu einem Spiel kontrolliert und wieder nach Hause geschickt wurden. „Das OLG erteilt dieser rechtswidrigen Polizeipraxis eine klare Absage“, sagte der Bremer Grünen-Poltiker Wilko Zicht vom Fanrechtefonds.

Von RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken