Pflege-Impfpflicht kann zunächst in Kraft treten: Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen spricht von „wichtigem Schritt“
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Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorschriften zur Pflege-Impfpflicht vorläuft nicht außer Kraft zu setzen, als wichtigen Schritt für die Corona-Impfpflicht in sensiblen Einrichtungen begrüßt.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorschriften zur Pflege-Impfpflicht vorläufig nicht außer Kraft zu setzen, als wichtigen Schritt für die Corona-Impfpflicht in sensiblen Einrichtungen begrüßt.
„Jetzt gilt es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen“, sagte der Bundestagsabgeordnete am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. CDU und CSU müssten in den von ihnen regierten Bundesländern geltendes Recht umsetzen. Das „parteipolitische Hickhack“ der Union habe der Akzeptanz der Impfpflicht in den letzten Tagen schwer geschadet, sagte Dahmen.
Verfassungsbeschwerden gegen Teil-Impfpflicht laufen weiter
Das Bundesverfassungsgericht hatte es in einer am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. (Az. 1 BvR 2649/21). Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
Unionsregierte Länder und die Bundes-CDU fordern mit Verweis auf ungeklärte praktische Fragen ein Aussetzen der Impfpflicht. Dahmen sagte: „Die Union sollte jetzt auf den Weg von Rechtsstaatlichkeit und Vernunft zurückkehren.“ Im Bundestag geht es nun darum, schnellstmöglich auch ein Gesetz für eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg zu bringen.
RND/dpa