Hausdurchsuchung in „Pimmelgate“-Affäre um Hamburgs Innensenator war rechtswidrig
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Auf einem Plakat an der Roten Flora im Schanzenviertel steht im Oktober 2021 „Andy, Du bist so 1 Pimmel, tritt zurück“.
© Quelle: Bodo Marks/dpa
Hamburg. Die Durchsuchung einer Wohnung in Zusammenhang mit der sogenannten Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im September vergangenen Jahres war rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht der Hansestadt. Ein Sprecher bestätigte am Freitag einen Bericht des „Hamburger Abendblatts“.
Das Amtsgericht hatte die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, in der der Verfasser eines Tweets, durch den sich Grote beleidigt fühlte, früher zu Hause war. Nach Einschätzung des Landgerichts war dies jedoch unverhältnismäßig. Die Inhaberin der Wohnung und ehemalige Lebensgefährtin des Verfassers, hatte Beschwerde eingelegt.
Tweet mit den Worten „Du bist so 1 Pimmel“ löste alles aus
Auslöser des Ganzen war ein an Grote gerichteter Tweet mit dem Worten „Du bist so 1 Pimmel“. Zuvor hatte der Innensenator im Kurznachrichtendienst Twitter Leute, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten, als „ignorant“ und „dämlich“ bezeichnet. Grote selbst hatte zu Beginn der Pandemie unter Missachtung der Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldbuße zahlen müssen. Dennoch stellte er Strafantrag.
Die Schwere der Beleidigung sei angesichts Grotes Verhaltens „eher am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen“, befand das Landgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juli. Die Durchsuchung sei unangemessen gewesen.
Katz-und-Maus-Spiel zwischen Polizei und Linksautonomen
Nach dem Einsatz hatten sich Polizei und Linksautonome ein Katz-und-Maus-Spiel geliefert. Immer wieder war auf einem Großplakat am Kulturzentrum Rote Flora der Spruch „Andy, Du bist so 1 Pimmel“ zu lesen. Mehrfach wurde er von der Polizei übermalt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Tweet-Verfasser wurde mangels öffentlichem Interesses an einer Strafverfolgung eingestellt.
RND/dpa