„Völkerrechtlich höchst problematisch“

Reaktion auf gestoppte Abschiebeflüge: Jurist kritisiert britische Gesetzespläne zu Gerichten

Eine Boeing 767 steht auf dem Militärflugplatz MoD Boscombe Down, in der Nähe von Salisbury. Es wird angenommen, dass es sich um die Maschine handelt, welche Asylsuchende von Großbritannien nach Ruanda bringen soll.

Eine Boeing 767 steht auf dem Militärflugplatz MoD Boscombe Down, in der Nähe von Salisbury. Es wird angenommen, dass es sich um die Maschine handelt, welche Asylsuchende von Großbritannien nach Ruanda bringen soll.

London. Die geplante Gesetzgebung der britischen Regierung zur Europäischem Menschenrechtskonvention ist nach Ansicht eines Experten „völkerrechtlich höchst problematisch“. Der am Mittwoch vorgelegte Gesetzentwurf des sogenannten Bill of Rights verringere den Schutz durch die Konvention im britischen Recht und beschränke den Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sagte der Rechtswissenschaftler Holger Hestermeyer vom Londoner King‘s College der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Beides setzt das Vereinigte Königreich auf einen Kollisionskurs mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.“

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Die Regierung von Premier Boris Johnson will Menschen von der illegalen Einreise in kleinen Booten über den Ärmelkanal abhalten, indem sie ihnen den Zugang zu einem Asylverfahren in Großbritannien verweigert. Stattdessen sollen die Migranten nach Ruanda geschickt werden und dort Asyl beantragen. Einen ersten Flug mit Asylsuchenden nach Ruanda hatte der zum Europarat gehörende Gerichtshof mit Sitz in Straßburg vergangene Woche nun aber per einstweiliger Verfügung gestoppt. Britische Gerichte hatten das zuvor in allen Instanzen abgelehnt.

Supreme Court soll letztes Wort haben

Dem britischen Justizminister Dominic Raab zufolge soll das nun geplante Gesetz sicherstellen, dass der britische Supreme Court in Menschenrechtsfragen künftig das letzte Wort hat. Zudem solle es auch dafür sorgen, dass einstweilige Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Großbritannien nicht mehr bindend seien.

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Der Gesetzentwurf ist Hestermeyer zufolge auch „schwer in Einklang zu bringen“ mit den Bestimmungen des als Karfreitagsabkommen bezeichneten Friedensschlusses in der früheren Bürgerkriegsprovinz Nordirland, das der Konvention eine bedeutende Rolle zuerkenne.

RND/dpa

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