Rechnungshof: Milliarden-Umschichtung der Ampel „verfassungsrechtlich zweifelhaft“

Der Bundesrechnungshof hält den Nachtragshaushalt der Ampel für „verfassungsrechtlich zweifelhaft“.

Der Bundesrechnungshof hält den Nachtragshaushalt der Ampel für „verfassungsrechtlich zweifelhaft“.

Berlin. Der Bundesrechnungshof hält den von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Nachtragshaushalt für „verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Der Zusammenhang zwischen der 60-Milliarden-Euro-Zuweisung an den Energie- und Klimafonds und der Bekämpfung der Corona-Pandemie werde „nicht schlüssig erläutert“, heißt es in einer vom Bundestag veröffentlichten Stellungnahme des Rechnungshofs für den Haushaltsausschuss.

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Lindner will 60 Milliarden Euro umschichten, die wegen der Corona-Krise 2021 als Kredite genehmigt waren, aber nicht aufgenommen wurden. Sie sollen in dem Sonderfonds sozusagen auf die hohe Kante gelegt werden, damit sie nicht verfallen, sondern auch in den kommenden Jahren noch nutzbar sind.

Notlagenkredite nur ein letztes Mittel

Der Rechnungshof kritisiert unter anderem, der Klimawandel sei keine akute, plötzlich auftretende Krise, sondern eine dauerhafte Herausforderung, die man mit normalen Haushaltsregeln bewältigen müsse. Die Nutzung von Notlagenkrediten könne nur ein letztes Mittel sein, nachdem alle Rücklagen ausgeschöpft wurden. Außerdem sei es nicht schlüssig, dass der Bundestag nachträglich den Haushalt des vergangenen Jahres verändern solle - wenn gegebenenfalls erforderliche Notlagenkredite auch einfach in den Haushalt 2022 einfließen könnten.

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Lindner ist die Umschichtung unter anderem deswegen wichtig, weil er versprochen hat, ab 2023 die Schuldenbremse wieder einzuhalten. Diese erlaubt nur geringe neue Kredite. Zugleich hat sich die neue Bundesregierung aber hohe Investitionen unter anderem in den Klimaschutz vorgenommen.

RND/dpa

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