RKI konkretisiert Genesenenstatus: Kürzere Dauer gilt nur für Ungeimpfte

Ab Montag müssen Bürger, die bestimmte öffentliche Einrichtungen betreten, in Lübeck nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Ein Test reicht dann nicht mehr.

In Apotheken wird der Genesenennachweis nun wieder für 180 Tage ausgestellt. Die Gültigkeit muss durch Kontrollen geprüft werden.

Berlin. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Vorgaben zum Ge­ne­senen­sta­tus konkretisiert. Für Geimpfte gilt demnach das Ge­ne­se­nen­zer­ti­fi­kat für sechs Monate, für Ungeimpfte nur für drei Monate.

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Bereits Anfang Februar hatte das RKI seine im Januar ausgesprochene Empfehlung für einen kürzeren Genesenenstatus korrigiert. „Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, heißt es auf der Webseite des RKIs zu den fachlichen Hinweisen zum Genesenennachweis.

Konkret heißt das, dass Geimpfte wie vor der Änderung für sechs Monate als genesen gelten. Menschen, die nicht geimpft sind, können nur drei Monate lang ein Genesenenzertifikat vorzeigen.

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Probleme in Apotheken

Laut der „Pharmazeutischen Zeitung“ sorgt diese Regelung in Apotheken für Probleme, denn bei der Ausstellung der Ge­ne­se­nen­zer­ti­fi­ka­te kann derzeit nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden werden. Es heißt, dass mit der Anpassung des RKI künftig alle von Corona gesundeten Personen ein Genesenenzertifikat erhalten würden, das mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Die „Pharmazeutische Zeitung“ verweist darauf, dass die jeweilige Gültigkeit der Zertifikate „im Rahmen anlassbezogener Kontrollen“ überprüft werden müsse.

Im Januar hatte das RKI die Gültigkeit des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage reduziert. Das hatte in der deutschen Politik für Diskussionen gesorgt.

RND/ag

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