RND-Serie „Pflege in Not“: Was sich für Pflegebedürftige ändern muss

Eine Altenpflegerin in Schutzausrüstung hält die Hand eines Bewohners in einem Pflegeheim (Symbolfoto).

Eine Altenpflegerin in Schutzausrüstung hält die Hand eines Bewohners in einem Pflegeheim (Symbolfoto).

Berlin. Pflegebedürftige sollten sich eigentlich nur auf ihre eigene Gesundheit konzentrieren müssen. Doch zu oft sorgen strukturelle Probleme im Pflegesektor dafür, dass sie ihre letzte Kraft in bürokratische Prozesse stecken müssen, um eine adäquate Versorgung zu erhalten. Im dritten Teil der RND-Serie „Pflege in Not“ widmen wir uns der Situation der Pflegebedürftigen – und erklären, wie sie verbessert werden kann.

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Pflegebedürftige und ihre Angehörigen klagen immer wieder über fehlende Autonomie bezüglich der eigenen Behandlung. So kommt es häufig vor, dass Intensivpflegebedürftige an einer Beatmungsmaschine gehalten werden, obwohl sie längst entwöhnt werden müssten. Hinzu kommt, dass finanziell Benachteiligte sich die stationären Aufenthalte nicht leisten können und deswegen auf wichtige Behandlungen verzichten müssen.

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit wurden Krankenhäuser und Heime zur Entwöhnung von künstlicher Beatmung verpflichtet und Intensivpflegebedürftige in stationären Einrichtungen von Eigenanteilen entlastet.

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Doch der frühere Pflegebevollmächtigte, Andreas Westerfellhaus, beklagte die mangelnde Umsetzung: „Die Pandemie hat an der einen oder anderen Stelle ausgebremst“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). So müsse die Anwendung des Gesetzes weiter beobachtet werden.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht in der Selbstbestimmung ein großes Problem. „Selbstbestimmung ist vor allem eine finanzielle Frage“, kritisierte Vorstand Eugen Brysch. Etwa 300.000 Pflegebedürftige würden Sozialleistungen bekommen, die „Hilfe zur Pflege“. Für sie bleibe in der Regel nur ein Taschengeld für individuelle Bedürfnisse übrig.

Brysch fordert generationsgerechte Finanzierung

Doch wie können Pflegebedürftige finanziell entlastet werden? Laut Brysch muss die Pflegeversicherung generationsgerecht und zukunftssicher durchfinanziert werden. „Ohne Steuermittel und Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen wird das nicht gehen“, sagte der Patientenschützer.

So müssten auch Mitgliedsbeiträge angepasst werden. Zudem sei es wichtig, dass Pflegebedürftige erwartbare Kosten hätten. „Deshalb ist es geboten, dass die Sozialkassen die Pflegekosten komplett tragen“, forderte Brysch. Überfällig sei auch ein Rechtsanspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

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Ein weiteres Problem ist die Bürokratie, die besonders die Behandlung in den eigenen vier Wänden kompliziert macht. „Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen mehr Transparenz über die Leistungen, die ihnen zustehen“, verlangte Westerfellhaus während seiner Amtszeit. Er brachte einen „Pflegecopiloten“ ins Spiel. Ein unabhängiger Helfer, der Zupflegende und ihre Angehörigen bei Anträgen unterstützt, aber nicht kontrolliert.

Großen Handlungsbedarf gibt es für Schwerpflegebedürftige auch in der 24-Stunden-Betreuung. Momentan existiert kein rechtlicher Rahmen, wie diese legal rund um die Uhr geleistet werden kann. Darunter leiden Erkrankte, aber auch illegal arbeitende Pflegekräfte, die oftmals aus dem Ausland kommen und unter schlechten Arbeitsbedingungen in Deutschland beschäftigt werden. Für die neue Pflegebevollmächtigte der Ampelkoalition, Claudia Moll (SPD), ist dies eine der größten Baustellen.

Der Personalmangel ist besonders in den Altenheimen zu spüren und wirkt sich negativ auf die Versorgung der älteren Menschen aus. Ein Grund ist die schlechte Bezahlung. „In der Krankenpflege gibt es im Monat 1000 Euro mehr Lohn als in der Altenpflege“, kritisierte Brysch. Er plädiert für bessere Gehälter, damit mehr Gesundheitskräfte in die Altenpflege gehen.

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