Wegen gestiegener Inflation

Rundfunkbeitrag: Markus Söder denkt über Einfrieren der Gebühren nach

Markus Söder, CSU-Vorsitzender und Ministerpräsident von Bayern (Archivbild)

Markus Söder, CSU-Vorsitzender und Ministerpräsident von Bayern (Archivbild)

Berlin. Wegen der gestiegenen Inflation erwägt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Rundfunkbeitragshöhe einzufrieren. Der CSU-Politiker sagte der „Bild“-Zeitung (Samstag), in dieser Zeitenwende, in der alle Kosten explodierten, müsse man darüber nachdenken, die Rundfunkgebühren „auf dem jetzigen Level einzufrieren“. Es gelte, zusätzliche Belastungen für die Bürger zu vermeiden. Bislang ist unklar, ob der Rundfunkbeitrag überhaupt perspektivisch steigen könnte. Die Phase, in der die Höhe in einem komplexen Verfahren errechnet wird, hat noch nicht begonnen.

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Wie genau sich Söder ein solches Einfrieren vorstellt und was das im Detail konkret bedeuten würde, sagte er nicht. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur verwies die bayerische Staatskanzlei lediglich auf das Zeitungsinterview.

Politik legt nur grobe Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio fest

Die Festlegung des Rundfunkbeitrags ist komplex. Am Anfang steht der Auftrag, den die Bundesländer in Staatsverträgen den öffentlich-rechtlichen Sendern geben. Die Politik legt die grobe Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio fest - um konkrete Programminhalte geht es mit Blick auf die Pressefreiheit aber nicht. Zum Beispiel bestimmen die Länder, wie viele TV-Programme es gibt, oder, dass die Sender zum Beispiel Information, Kultur und auch Unterhaltung bieten sollen.

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Die Medienhäuser machen dann eine Kostenaufstellung. Ein unabhängiges Finanzgremium - KEF - prüft die Anmeldungen, streicht an vielen Stellen zusammen und schlägt die Höhe des Rundfunkbeitrags vor, der die Sender finanziert. Die Länder orientieren sich eng am KEF-Vorschlag und legen die Höhe fest. Der Beitrag stieg im vergangenen Jahr von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich.

Das Logo des oeffentlich-rechtlichen nationalen Fernsehprogramm Deutschlands Das Erste ist auf dem Display eines Smartphone zu sehen. Berlin, 22.04.2020. Berlin Deutschland *** The logo of Germanys public national television programme The first one can be seen on the display of a smartphone Berlin, 22 04 2020 Berlin Germany Copyright: xThomasxTrutschel/photothekx

ARD abschalten? Warum die CDU-Forderung aus Sachsen-Anhalt reiner Populismus ist

Die CDU in Sachsen-Anhalt will das ARD-Hauptprogramm Das Erste abschaffen. Die Begründung: falsche Inhalte, zu viel Klimaschutz, zu viele Minderheitenmeinungen. Mit der populistischen Idee fischt die Partei am rechten Rand. Und spielt mit den Grundfesten der Meinungsfreiheit. Das ist gefährlicher Unfug, kommentiert Imre Grimm.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff: Erhöhung wäre nicht vermittelbar

Am Freitag hatte das Finanzgremium KEF im Landtag von Sachsen-Anhalt die Rolle der Politik bei Rundfunk-Reformen hervorgehoben. KEF-Mitglied und Landesrechnungshofpräsident Kay Barthel äußerte sich mit Blick auf die Rundfunkbeitragshöhe an die Politik gerichtet: „Sie müssen wissen, was Sie bestellen.“ Beitragssteigerungen auszuschließen und gleichzeitig alles so zu lassen, sei volkswirtschaftlich unmöglich.

Bereits vor Wochen hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff der „Welt am Sonntag“ gesagt, dass eine Beitragserhöhung auf absehbare Zeit kaum vermittelbar wäre. Der CDU-Politiker hatte das in den Kontext der aktuellen Krise beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) rund um Vetternwirtschaft gestellt.

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Söder für neues Regelwerk des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sowohl Söder als auch Haseloff sitzen im ZDF-Verwaltungsrat. Das ist ein Kontrollgremium des öffentlich-rechtlichen Senders, das die Finanzen und Investitionen überwacht. Söder sprach sich - angesprochen auf die Krise, die längst auf den ganzen öffentlich-rechtlichen Rundfunk abfärbt - für ein neues Regelwerk mit Veröffentlichungspflichten aller Nebeneinkünfte der Verantwortlichen aus.

„Dabei gilt es, sich die Regeln für Abgeordnete der Parlamente zum Vorbild zu nehmen. Dazu gehört auch eine Obergrenze der Gehälter und eine generelle Beschränkung von Nebentätigkeiten.“ Auch dpa-Nachfragen zu diesem Aspekt ließ die bayerische Staatskanzlei unbeantwortet.

RND/dpa

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