Saarland will Werbeverbot für bestimmte Produkte einführen
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Die saarländische Regierung plant als erstes Bundesland ein Werbeverbot für Waren, die außerhalb des täglichen Bedarfs liegen.
© Quelle: Michael Weber IMAGEPOWER
Das Saarland will in der Zeit des Corona-Lockdowns ein Werbeverbot für Produkte einführen, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen. Geschäfte und Discounter, die während des Lockdowns geöffnet haben, dürfen demnach ab dem 22. Februar nicht mehr für Waren wie etwa Kleidung oder Elektronik werben.
Das Verbot solle für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Corona-Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können, hieß es in einer am Freitagabend herausgegebenen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken.
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Das Saarland sei das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschließen wolle, hieß es weiter. Demnach müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10.000 Euro rechnen. Das Verbot solle im Ministerrat am kommenden Dienstag beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD).
Kein Umdenken bei Selbstverpflichtung
Die freiwillige Selbstverpflichtung habe nicht bei allen zu einem Umdenken geführt, begründete Rehlinger das geplante Werbeverbot. Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, haben nach ihren Angaben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teils umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet.
Das führe nicht nur zu größeren Kundenströmen, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen sind, dürfen im Saarland weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.
ar/dpa