Sachsen-Anhalt: Auch Deutschland-Koalition will Reform des Rundfunkbeitrags
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In Sachsen-Anhalt will auch die neue Regierungskoalition Reformen des Rundfunkbeitrags.
© Quelle: imago images/U. J. Alexander
Magdeburg. Auch die neue Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt dringt auf Reformen bei Struktur, Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehe und falle nicht nur mit seinen Inhalten, sondern auch mit der Höhe des Rundfunkbeitrags, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf des Koalitionsvertrags der sogenannten Deutschland-Koalition aus CDU, SPD und FDP.
Das von den Ländern diskutierte Indexmodell, nach dem der Rundfunkbeitrag automatisch an eine Teuerungsrate gekoppelt würde, lehnen die Parteien in dem Entwurf ab.
„Als vertrauenswürdige Säule der Berichterstattung und als Garant der medialen Grundversorgung“ sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk unerlässlich, heißt es in dem 157 Seiten starken Papier: „Seine Struktur und der künftige Auftrag müssen allerdings reformiert und der heutigen Zeit angepasst werden.“
Die Finanzierung der Anstalten durch Bürger und Unternehmen über den Rundfunkbeitrag verpflichte zu besonderer Wirtschaftlichkeit und sei „mit einer modernen Auffassung des Rundfunkauftrages in Einklang zu bringen“.
Als Ziel von Reformen bei Auftrag und Struktur werden unter anderen „spürbare Effekte bei der Berechnung der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags“ genannt. Weiter heißt es in dem Papier: „Unsere Entscheidung über die Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) zur Veränderung des Rundfunkbeitrages werden wir im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 in der Verantwortungsgemeinschaft mit den anderen Ländern treffen, gegebenenfalls auch im Hinblick auf eine Abweichung von der Empfehlung der KEF.“
Karlsruhe ordnet Erhöhung des Beitrags an
In der vergangenen Woche hatte das Karlsruher Gericht die Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro angeordnet. Sachsen-Anhalt durfte die von den anderen 15 Bundesländern beschlossene Anhebung demnach nicht im Alleingang stoppen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss geschrieben, es stehe den Ländern frei, „die Beitragsentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen“.
Seit Jahren diskutieren die Länder darüber, ob sie um die immer wiederkehrenden Diskussionen um den Rundfunkbeitrag zu vermeiden, diesen automatisch alle zwei oder vier Jahre an eine Teuerungsrate anpassen. Dazu schreiben die Parteien im Koalitionsvertrag: „Ein Indexmodell für den Rundfunkbeitrag steht für uns nicht zur Diskussion und ist abzulehnen.“
RND/epd