Schwarzarbeit: Prozess gegen Ex-AfD-Fraktionschef geht weiter
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Bernd Gögel, damaliger Spitzenkandidat der AfD, sitzt nach den ersten Hochrechnungen der Landtagswahlen in Baden-Württemberg zur Landespressekonferenz im Plenarsaal. Das Pforzheimer Amtsgericht will am Dienstag den Schwarzarbeit-Prozess gegen Gögel fortsetzen.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Pforzheim. Das Pforzheimer Amtsgericht will am Dienstag (8.30 Uhr) den Schwarzarbeit-Prozess gegen den früheren Chef der AfD-Fraktion im Landtag, Bernd Gögel, fortsetzen. Nach Angaben des Gerichts könnte im Laufe des Tages ein Urteil gesprochen werden.
In dem Verfahren geht es um Sozialabgaben von mehr als 24.000 Euro, die Gögel in den Jahren 2016 und 2017 in elf Fällen nicht ordnungsgemäß für Aushilfen in seinem Unternehmen abgeführt haben soll und die somit der Renten- und Krankenversicherung entgingen.
Die sogenannten Entladehilfen - Menschen, die beim Abladen von Waren halfen und dafür ein „Trinkgeld“ bekommen haben sollen - hatte er den Vorwürfen zufolge nicht angemeldet. Entsprechende Forderungen habe er mittlerweile aber beglichen, sagte Gögel nach dem ersten Verhandlungstag Ende April. Vor Gericht hatte er geschwiegen.
Neue Verhandlung aufgrund von Einspruch
Ende vergangenen Jahres hatte Gögel einen vom Amtsgericht Pforzheim verhängten Strafbefehl dazu nicht akzeptiert. Er hätte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro, insgesamt 27.300 Euro, zahlen müssen. Damit wäre der 68-Jährige vorbestraft gewesen. Er legte Einspruch ein, daher wird jetzt verhandelt.
Der AfD-Politiker war von 2003 an selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer in Sulz am Neckar (Landkreis Rottweil); später verlegte er den Sitz seiner Firma nach Tiefenbronn (Landkreis Karlsruhe). Zum Ende des Jahres 2017 löste er seine Spedition auf.
Wegen der Vorwürfe trat Gögel Ende 2022 nach fünf Jahren vom Vorsitz der Fraktion zurück und ist seither einfacher Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Enz. Sein Nachfolger ist Anton Baron.
RND/dpa