Mord an 15-jähriger Anastasia in Salzgitter: Bundesjustizminister Buschmann gegen Senkung der Strafmündigkeit
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Ein Polizist steht auf dem städtischen Friedhof Salzgitter-Lebenstedt, auf dem eine Trauerfeier für die getötete 15-jährige Anastasia stattfindet.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Hannover. Die Herabsenkung der Strafmündigkeit ist nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) keine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung von Gewalttaten von Kindern. „Unsere Rechtsordnung, insbesondere das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht, stellt Wege bereit, die dem Alter und der Entwicklungssituation strafunmündiger Kinder viel angemessener sind als eine strafrechtliche Sanktionierung“, sagte Buschmann dem Politikjournal „Rundblick“ (Freitag).
Vor rund einem Monat kam ein 15-jähriges Mädchen in Salzgitter gewaltsam zu Tode, ein 13-Jähriger und ein 14-Jähriger gelten als dringend tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft teilte damals mit, dass eine Inhaftierung des 13-Jährigen wegen der Strafunmündigkeit nicht möglich sei.
Buschmann verweist auf sinkende Zahlen
Buschmann erläuterte, in besonders gravierenden Fällen könne das Familienrecht sogar eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe anordnen. „Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung ist die Zahl der in der polizeilichen Kriminalstatistik registrierten tatverdächtigen Kinder insgesamt nach der Jahrtausendwende erheblich gesunken - und keineswegs beständig gestiegen.“
CDU-Landeschef Bernd Althusmann hatte nach dem Tod des Mädchens eine neue Debatte um die Strafmündigkeit gefordert. Angesichts einer Diskussion über mehr Rechte für Kinder und Jugendliche und über ein Absenken des Wahlalters sei es eine logische Konsequenz, dass Kinder und Jugendliche auch mehr Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen sollten, hatte Althusmann gesagt. „Dazu gehört für mich auch die Frage nach der Strafmündigkeit, die in vielen Staaten bereits unter 14 Jahren liegt.“
RND/dpa