Söder will Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen – weitere Lockerungen geplant
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Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern und Vorsitzender der CSU, äußert sich bei der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe des Deutschen Bundestages (Archivbild).
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
München. Noch steigen die Corona-Infektionszahlen in Deutschland wegen der stark ansteckenden Omikron-Variante des Virus. Doch die Debatte um die Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ist bereits in vollem Gange. Bayern wagt dabei einen Vorstoß mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen in der kommenden Woche.
Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, die Sperrstunde in der Gastronomie, die aktuell ab 22 Uhr gilt, aufzuheben. Zudem sollen mehr Zuschauer bei Kultur- und Sportveranstaltungen zugelassen werden. Nicht zuletzt soll das Bundesland zur 3G-Regelung – dem Zutritt für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete – bei körpernahen Dienstleistungen zurückkehren.
Zudem sprach sich der bayerische Ministerpräsident für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren aus. Bleibe man bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa in Pflegeberufen, so riskiere man, dass es dort zu Abwanderung kommen könnte. Er höre von allen Einrichtungen die große Sorge, dass es dadurch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen könne, sagte Söder auf einer Pressekonferenz nach einer Sitzung des CSU-Präsidiums am Montagnachmittag in München.
Bayern setzt Impfpflicht in der Pflege vorerst nicht um
Deshalb wolle der Freistaat die ab Mitte März vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte zunächst nicht umsetzen. Es werde „großzügigste Übergangsregelungen“ geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“, sagte der CSU-Vorsitzende. „Für wie viele Monate, wird man dann sehen“, fügte er hinzu – jedenfalls zunächst für einige Zeit, „um das Ganze vernünftig zu gestalten“.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die eigentlich ab dem 15. März greifen soll, wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das „kann“, wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.
Söder sagte, dass in Bayern eine „Abkoppelung und Entkoppelung“ des Inzidenzwertes von der Hospitalisierung stattgefunden habe. Bei der Sieben-Tage-Inzidenz belege Bayern in Deutschland den ersten Platz, bei der Hospitalisierung jedoch nur den elften Rang. „Fakt ist: Der Belastung der Krankenhäuser und des Gesundheitssystems droht keine Überforderung“, sagte Söder.
Söder: „Sanfter bayerischer Weg der schrittweisen Öffnung“
Bayern wolle deshalb den „Einstieg in den Ausstieg wählen“, betonte der CSU-Ministerpräsident. Beim Bund-Länder-Treffen in der kommenden Woche wollen Bayern „und zwei andere Bundesländer“ in diese Richtung Akzente setzen. Bei den vergangenen Treffen habe es nur wenige Fortschritte gegeben, so Söder.
Akzente beim Bund-Länder-Treffen zu setzen – das bedeute, eine „sanfte und kontrollierte Öffnung voranzubringen“, sagte Söder. Er bezeichnete seine Strategie als „sanften bayerischen Weg der schrittweisen Öffnung“.
Söder nutzte sein Statement auch für einen Angriff auf die Bundesregierung. Dass „auf offener Bühne“ über den Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, diskutiert werde, vermittele nicht den Eindruck einer klaren Linie. Zudem bezeichnete er die neue Impfkampagne der Ampelregierung als „uninspiriert“. Es wäre „ein wichtiges Signal, den Genesenenstatus wieder auf sechs Monate zu bringen“, fügte Söder mit Blick auf die kurzfristige Änderung durch das RKI hinzu.
Bis zu 15.000 Zuschauer bei Sportveranstaltungen
An Schulen sollen die PCR-Pooltests ausgeweitet werden, kündigte Söder an. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, dass in der Pandemie auf Schulen nicht geachtet werde. Man wolle auch keine Durchseuchung in den Bildungseinrichtungen erreichen. Vielmehr wolle man, „dass diese Generation wieder hochwertige Abschlüsse hat“. Deshalb sei der Präsenzunterricht wichtig. Dazu habe man die PCR-Testkapazitäten erhöht.
Bei Sportveranstaltungen in Bayern solle wieder eine Zuschauerauslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt werden – in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen liegt die Grenze aktuell bei 25 Prozent. Zudem soll laut Söder dann eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern gelten (aktuell sind es 10.000).
Bei Kulturveranstaltungen soll wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent erlaubt werden – aktuell sind es höchstens 50 Prozent. In beiden Bereichen soll es aber bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht bleiben.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sollen in Bayern künftig auch wieder für Besucher mit einem negativen Corona-Test möglich sein. Es soll hier wieder die 3G-Regel gelten. Damit dürften auch Ungeimpfte oder Personen, die keinen Genesenennachweis haben, wieder die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Aktuell gilt hier noch die 2G-Regel.
mit dpa-Material