Sollen freiwillig Ungeimpfte an hohen Behandlungskosten beteiligt werden?

Bei einem schweren Corona-Verlauf können hohe Kosten für die Intensivmedizin anfallen.

Bei einem schweren Corona-Verlauf können hohe Kosten für die Intensivmedizin anfallen.

Berlin. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat eine politische Debatte darüber angeregt, ob freiwillig Ungeimpfte im Fall einer schweren Corona-Erkrankung an den hohen Kosten für Intensivmedizin beteiligt werden sollten. Er würde eine solche Regelung auch befürworten, sagte er.

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„Zweifellos müssen auch Nichtgeimpfte Anspruch auf das volle Programm der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar“, sagte Schlegel beim digitalen Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts.

Das Risiko eines schweren Verlaufs

„Aber meines Erachtens wäre es in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem sehr wohl zulässig, nach einer entsprechenden Gesetzesänderung jedenfalls solche Versicherten maßvoll an den Kosten einer schwer verlaufenden Covid-19-Erkrankung zu beteiligen, bei denen die Impfung ohne Weiteres möglich wäre“, fügte er hinzu. Gemeint seien Menschen, bei denen keinerlei medizinische Gründe einer Impfung entgegenstünden.

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Wer die Impfung nicht wolle, gehe sehenden Auges das Risiko eines schwerwiegenden Verlaufes ein, sagte der Gerichtspräsident. Die Kosten seien im Fall intensivmedizinischer Behandlung häufig sehr hoch. Je nach Zeit an einem Beatmungsgerät lägen die Kosten in der Regel zwischen 60.000 und 200.000 Euro. Jeder solcher Fälle, der durch eine Impfung vermieden werde, spare also viel Geld. Für solche Summen müsse ein Durchschnittsverdiener viele Jahre Beiträge in die Krankenkasse einzahlen.

Der Gerichtspräsident sagte, das Gesetz kenne bereits jetzt eine maßvolle Kostenbeteiligung der Versicherten, wenn es zu Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings komme. Ob man etwas Vergleichbares bei einer Nichtimpfung gegen Corona machen wolle, sei eine rechtspolitische und sozialpolitische Diskussion.

„Ich würde es befürworten“, sagte Schlegel. „Wir reden viel von Solidarität, und Solidarität ist keine Einbahnstraße.“ Zu der Frage, wie hoch aus seiner Sicht eine maßvolle Kostenbeteiligung ausfallen müsse, sagte er, das müsse sich auch am Einkommen orientieren. Es solle aber schon wehtun.

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