Sondervermögen für die Bundeswehr: Haßelmann schließt sich Mützenich an
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Britta Haßelmann, Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, schließt eine Finanzierung des Sondervermögens für die Bundeswehr von 100 Milliarden Euro außerhalb des Grundgesetzes bei anhaltendem Widerstand der Union ähnlich wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich nicht aus. „Der Gesetzentwurf der Ampel für ein Sondervermögen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit liegt vor“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Daran arbeiten wir, auch in Gesprächen mit der Union.“ Haßelmann betonte allerdings: „Im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf wurden bereits auch alternative Umsetzungsmöglichkeiten angesprochen.“
Kritik kommt von der Union
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, kritisierte Mützenich hingegen. „Es ist schon auffällig, wie wenig sich der SPD-Fraktionsvorsitzende von der Zeitenwenderede des Kanzlers hat beeindrucken lassen“, sagte er dem RND. „Wir als Unionsfraktion fordern nicht mehr und nicht weniger, als der Linie treu zu bleiben, die Olaf Scholz vorgegeben hatte: Das Sondervermögen muss zu 100 Prozent der Bundeswehr zugutekommen. Und Deutschland muss seinen Verpflichtungen innerhalb der Nato gerecht werden, also 2 Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung zur Verfügung zu stellen.“ Frei fügte hinzu: „Selbstverständlich müssen dabei die Mechanismen der Schuldenbremse intakt bleiben. Gerade die größte Volkswirtschaft der EU darf sich dabei nicht herausmogeln.“
Mützenich sieht auch andere Wege für Sondervermögen
Mützenich hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt, sollte die Union einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen, gebe es auch andere Wege für das geplante 100 Milliarden Euro schwere Programm. „Wenn sich Deutschland in einer Notsituation befindet, erlaubt Artikel 115 eine Schuldenaufnahme mit einfacher Mehrheit.“ Artikel 115 schreibt eine Kreditobergrenze für den Bundeshaushalt fest. Zuletzt wurde wegen der Corona-Krise eine Ausnahme genehmigt.
Für eine Grundgesetzänderung reichen die Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP allein nicht aus, da hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist. Deshalb laufen seit Wochen Gespräche mit CDU und CSU. Strittig ist im Kern, ob – wie die Union fordert – die gesamte Summe allein der Bundeswehr zur Verfügung stehen soll und ob über das Sondervermögen hinaus dauerhaft 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Streitkräfte fließen sollen. Andererseits können CDU und CSU das Sondervermögen auch schlecht ablehnen, weil sie bis 2021 genau 16 Jahre lang die Verteidigungsminister stellten und damit die wesentliche Verantwortung für den heutigen Zustand der Bundeswehr tragen.
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