Abgeordnete bereiten Gruppenanträge vor

Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe im Bundestag voraussichtlich kommende Woche

Nähe und Besuch sind wieder überall möglich: Auch Senioren in Pflege- und Altenheimen sowie Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen haben ab 15. Juni das Recht, besucht zu werden. Sie dürfen ein oder zwei Personen empfangen, Körperkontakt soll unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erlaubt sein.

Nähe und Besuch sind wieder überall möglich: Auch Senioren in Pflege- und Altenheimen sowie Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen haben ab 15. Juni das Recht, besucht zu werden. Sie dürfen ein oder zwei Personen empfangen, Körperkontakt soll unter Einhaltung von Hygiene­maßnahmen erlaubt sein.

Berlin. Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche eine Orientierungs­debatte über die Neuregelung der Sterbehilfe führen. Das sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Ich freue mich, wenn sich der Deutsche Bundestag nun umgehend mit der Frage der Sterbehilfe befasst. Betroffene brauchen endlich Rechtssicherheit“, betonte sie.

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„Recht auf selbstbestimmtes Sterben“

Helling-Plahr gehört zu einer fraktions­übergreifenden Gruppe von Bundestags­abgeordneten, die bereits einen Gesetzentwurf für eine liberale Sterbehilfe­regelung vorgelegt hat. Zu der Gruppe gehören auch Otto Fricke (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Nach RND-Informationen ist mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Till Steffen erstmals ein grüner Abgeordneter dem Gruppenantrag beigetreten. „Sterbehilfe und Suizid sind höchstpersönliche Themen, denen sich die meisten von uns im Laufe unseres Lebens in den unterschiedlichsten Lebenssituationen stellen müssen“, sagte er dem RND. „Ich bin der tiefen Überzeugung, dass es das Recht eines jeden Einzelnen von uns ist, darüber zu bestimmen, wie unser Leben enden soll“, betonte er. Der Gruppenantrag folge den Vorgaben des Bundes­verfassungs­gerichts, wonach das allgemeine Persönlichkeits­recht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse, sagte Steffen.

Die Kapitulation des Yorai Feinberg – kein Wort mehr zum Judenhass

Eine große Mehrheit in Deutschland sieht Antisemitismus als Problem. Aber trotzdem sind antijüdische Vorurteile einer neuen Studie zufolge sehr verbreitet. Diese Erfahrung macht seit Jahren auch ein israelischer Gastronom in Berlin. Yorai Feinberg hat lange dagegen angekämpft – nun sagt er aus Rücksicht auf Freunde und Mitarbeiter nichts mehr zum Judenhass.

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Ergebnisoffene Beratung

Konkret ist in dem Gesetzentwurf der Gruppe der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen. Ärzten und Ärztinnen soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben, zum Beispiel das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital. Dazu soll unter anderem das Betäubungsmittel­gesetz geändert werden. Klargestellt wird, dass niemand zur Hilfe bei der Selbsttötung verpflichtet werden kann.

Das Bundes­verfassungs­gericht hatte Anfang 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem ist die Sterbehilfe wie vor dem Verbot 2015 wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.

Eine Parlamentarier­gruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz außerhalb des Strafrechtes. Der Gesetzentwurf differenziert aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

Abgeordnete von SPD, Union, Grünen, FDP und Linken hatten kürzlich bereits einen Vorschlag für eine Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung vorgelegt. Sie plädieren dafür, die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäfts­mäßige Suizidassistenz im Strafrecht zu verbieten, unter gewissen Bedingungen, zu denen eine ärztliche Begutachtung gehört, aber ausnahmsweise zu erlauben.

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Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: Telefonhotline (kostenfrei, 24 Stunden), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste: (0800) 111 0 111 (ev.), (0800) 111 0 222 (r.-k.), (0800) 111 0 333 (für Kinder/Jugendliche)

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