"Pflichtberatung wird der Autonomie nicht gerecht"

Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe - Patientenschützer lehnen alle vorliegenden Gesetzentwürfe ab

Eugen Brysch ist Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Eugen Brysch ist Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Berlin. Vor der für Mittwoch angesetzten Orientierungsdebatte zur Neuregelung der Sterbehilfe haben Patientenschützer alle bisher vorliegenden Gesetzentwürfe als verfehlt kritisiert. „Mit keinem der Vorschläge wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts praxistauglich umgesetzt“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die in allen Vorschlägen enthaltende Pflichtberatung wird der vom Verfassungsgericht eingeforderten Autonomie eines Suizidwilligen nicht gerecht“, betonte er.

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Auch verbiete es sich, das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung an Leidenskriterien zu knüpfen. Ein praktikabler Schutz vor Fremdbestimmung könne durch eine Beratung ohnehin nicht erzielt werden. Schließlich gebe es für autonome Entscheidungen keine allgemeingültigen Kriterien.

Wenn das Parlament etwas regeln will, dann muss es das Handeln des Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken.

Eugen Brysch,

Vorsitzender der Stiftung Patientenschutz

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Brysch sagte, zwingend erforderlich sei eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland nicht. „Suizidmittel und Angebote der Unterstützung sind vorhanden“, argumentierte er. „Wenn das Parlament etwas regeln will, dann muss es das Handeln des Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken“, fordert er. „Dieses Tun erfordert höchste Sachkunde und es muss zweifelsfrei sichergestellt werden, dass der Suizid selbstbestimmt gewählt wird.“ Jeder Suizidhelfer habe persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande gekommen sei.

Außerdem müssten sich die Abgeordneten darüber klar werden, dass Suizidhilfe gegen Gebühr die Selbstbestimmung eines Sterbewilligen grundsätzlich verletze. „Deshalb gilt es, die Suizidleistung gegen Geld zu verbieten“, mahnte Brysch.

Verbot war verfassungswidrig

Der Bundestag hatte 2015 ein Gesetz beschlossen, das die geschäftsmäßige Förderung der Suizidassistenz verbietet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung aber 2020 kassiert, weil sie nach Auffassung der Richter die Selbstbestimmung zu sehr einschränkt.

Wie in der vergangenen Wahlperiode liegen bisher drei Vorschläge vor: Eine Gruppe um die Parlamentarier Benjamin Strasser (FDP), Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) plädiert dafür, die auf Wiederholung angelegte, also geschäftsmäßige Suizidassistenz, erneut im Strafrecht zu verbieten. Sie soll nur unter gewissen Bedingungen, zu denen eine ärztliche Begutachtung gehört, erlaubt werden.

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Eine andere Gruppe um die FDP-Angeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) wendet sich gegen eine Regelung im Strafrecht. Sie wollen ein Verschreibung von todbringenden Medikamenten nach einer Beratung erlauben. In eine ähnliche Richtung geht eine dritte Gruppe um die Grünen-Politikerin Renate Künast.

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