Strafzahlung für Weidel-Spende: Erneute Schlappe für AfD
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Alice Weidel, eine von zwei Bundesprecherinnen der AfD.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa/Archivbild
Berlin. In der Affäre um illegale Parteispenden hat die AfD eine weitere juristische Schlappe erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2021, wonach die AfD eine hohe Strafzahlung wegen der Annahme der Spende leisten muss.
Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis überwiesen worden, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte.
Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro
Da das Parteiengesetz Parteien verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.
Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Schließlich sei das Geld mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia“ überwiesen worden.
Oberverwaltungsgericht folgt Verwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht folgte hingegen der Sichtweise des Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles, zu denen die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Revision wurde nicht zugelassen.
RND/dpa