Straßenblockaden: Staatsanwaltschaft hält beschleunigte Verfahren nicht für geeignet

Klimaaktivisten der Gruppe "Aufstand der letzten Generation" sitzen auf einer Autobahn.

Klimaaktivisten der Gruppe "Aufstand der letzten Generation" sitzen auf einer Autobahn.

Berlin. Die Straßenblockaden von Klimaaktivisten eignen sich aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft nicht für sogenannte beschleunigte Verfahren. „Diese sind für einfache Strafverfahren mit geständigen Tätern gedacht. Hier haben wir es mit durchaus komplexen Verfahren zu tun“, sagte Behördensprecher Martin Steltner am Freitag auf Anfrage. Demonstranten, die sich „letzte Generation“ nennen, haben in den vergangenen Wochen in Berlin immer wieder Straßen und Autobahnen blockiert, auch am Freitag. Einige Mitglieder der Initiative „Letzte Generation“ klebten sich auf der Stadtautobahn fest.

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25 Personen kurzzeitig eingesperrt

Die Polizei wollte klären, ob erneut einige der Demonstranten in Gewahrsam genommen werden sollten, um weitere Straftaten zu verhindern. Über dieses kurzzeitige Einsperren maximal bis zum nächsten Tag entscheidet ein Richter. Dies ist bislang nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit 4. Februar in rund 25 Fällen geschehen, in denen sich Demonstranten bei den Blockaden auf Straßen festgeklebt hatten. Das wird von der Polizei als Tatbestand des Widerstandes gewertet, weil es die Polizeiarbeit gezielt erschwert.

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Verfahren dauern: Wichtigeres hat Vorrang

Auch die Straftat der Nötigung ist denkbar - bis solche Fälle vor Gericht kommen, kann es jedoch dauern. Nach Justizangaben vergehen normalerweise durchschnittlich drei Monate bis es nach der Anklageerhebung zum Prozess kommt. Durch die Corona-Pandemie komme es jedoch zu Verzögerungen. Zudem hätten Verfahren Vorrang, bei denen es um schwerwiegende Vorwürfe gehe und der Beschuldigte etwa in Untersuchungshaft sitze.

RND/dpa

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