Streichung von Paragraf 219a: Video von FDP-Mitgliedern sorgt für scharfe Kritik

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Von „unangebracht“ bis „geschmacklos“. Ein Video einiger Bundestagsabgeordneter, das sich gerade in den sozialen Medien verbreitet, sorgt für kritische Stimmen (Symbolbild).

Bereits zu Beginn seiner Amtszeit hatte er es angekündigt, inzwischen lässt er Taten folgen: Justizminister Marco Buschmann hat einen Entwurf zur Neufassung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch erarbeiten lassen, wonach Ärztinnen und Ärzte sich nicht mehr strafbar machen, wenn sie über Abtreibungen informieren. Das Thema ist bedeutsam – und wird unter Bundestagsabgeordneten seit Langem kontrovers diskutiert. Nun erhitzt ein Video, das von der Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke (FDP) in den sozialen Medien gepostet wurde, die Gemüter.

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Worum geht es? Zu sehen ist in einem neunsekündigen Video, wie Lütke mit einigen ihrer FDP-Fraktionskolleginnen und -kollegen durch einen gelb beleuchteten Gang läuft. Im Hintergrund ist der Popsong „Short Dick Man“ zu hören. Lütke und die weiteren Parteimitglieder der FDP tragen Masken, Sonnenbrillen und laufen tanzend durch den Gang. Betitelt ist das Video mit den Worten „Wir, auf dem Weg zur Abstimmung, um endlich §219a aus dem StGB kicken zu können“. Dazu verwendete Lütke den Hashtag #219amussweg, der im Zuge der Debatte um den Abtreibungsparagrafen häufig verwendet wird.

In den sozialen Medien gibt es jede Menge Kritik für den Clip. Vor allem bei Twitter finden die Nutzerinnen und Nutzer klare Worte zu dem Kurzvideo.

Am Dienstagmorgen löschte Lütke das Video von ihren Social-Media-Kanälen und bat in einem Tweet um Entschuldigung.

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Kritik kam kurz nach der Veröffentlichung des Videos vor allem von konservativer Seite. Julia Klöckner, Bundesschatzmeisterin der CDU, fand am Montagabend klare Worte: „Nicht Ihr Ernst, Tanzeinlagen zu diesem Thema? Es geht auch um die Frage von Lebensschutz. Die Abschaffung des Par. 219 wie eine Party zu feiern, zu ignorieren, dass es auch um Zielkonflikte geht … Das Leben oder die Abtreibung eines Ungeborenen ist nichts Banales.“

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Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie und Kultur, Dorothee Bär, etwa sprach vom „geschmacklosesten Tweet seit Langem“.

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Ebenso klare Worte der Kritik fand ihr Fraktionskollege Volker Ulrich (CDU/CSU). Er betitelte das Video als „würdelos“ – es könne seiner Meinung nach unter keinem Gesichtspunkt „ein akzeptabler Debattenbeitrag bei einer ethnisch schwierigen Frage sein“.

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Auch CDU-Delegierte Lilli Fischer äußerte sich kritisch. Bei Twitter schreibt sie: „Unterste Kanone. Bei Abtreibungen geht‘s um Leben, das beendet wird. Scheinbar Grund zur Party bei der FDP. Abstoßend.“

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Auch bei Instagram findet das Video gespaltene Reaktionen. So kommentierte etwa Nutzer „lostincologne84″ unter dem Clip: „Unabhängig von der Meinung zum Thema, finde ich das Video im Hinblick auf die Thematik absolut unangemessen.“

Worum geht es bei Paragraph 219a?

Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches trägt den Titel „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Defacto verbietet er Medizinerinnen und Medizinern, öffentlich über Abtreibungen zu informieren. Halten sie sich nicht daran, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

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Seit einer Reform im Jahr 2019 dürfen Ärztinnen und Ärzte öffentlich, zum Beispiel auf ihrer Webseite, darüber informieren, dass Abtreibungen zu ihren Leistungen zählen. Weitere Infos dürfen sie aber öffentlich nicht nennen – nicht einmal, ob sie Abbrüche medikamentös, operativ oder in ihrer Praxis mit beiden Methoden durchführen.

RND/liz

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