Bis zum 17. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse

Studie: 40 Prozent der Acht- und Neunjährigen brauchen eine Zahnspange

Ein Kind mit einer festen Zahnspange im Mund

Laut einer Studie benötigen etwa 40 Prozent aller Acht- und Neunjährigen in Deutschland eine Zahnspange.

Berlin. Etwa 40 Prozent der Acht- und Neunjährigen in Deutschland benötigen eine Zahnspange. Das geht aus einer Studie zu Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern des Institutes der Deutschen Zahnärzte, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorab vorliegt. Sie wird am Freitag in Berlin vorgestellt.

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Die Untersuchungen fanden von Januar bis März 2021 an 16 Standorten in Deutschland statt. An der Studie haben 705 Kinder teilgenommen, die in den Jahren 2011 und 2012 geboren worden sind. Die Repräsentativität sei gegeben durch die Standortwahl und einer erneuten Befragung der Personen, die auf die Studieneinladung nicht geantwortet haben, hieß es.

Den Studienergebnissen zufolge benötigen 40,4 Prozent der Teilnehmenden eine kieferorthopädische Behandlung, also Zahnspangen: Sie fallen in die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) drei bis fünf. Bei Kindern mit Zahnproblemen dieser Kategorien tragen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Zahnspangen bis zum Ende des 17. Lebensjahrs. Bei der Studie kam zudem heraus, dass 25,5 Prozent der Teilnehmenden stark ausgeprägte (KIG 4) und 5 Prozent extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen (KIG 5) aufweisen.

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Untersuchungen vor dem Einsetzen der Zahnspange wichtig

Im Jahr 2018 hatte der Bundesrechnungshof angeprangert, dass die Kassen jährlich eine Milliarde Euro für Kieferbehandlungen wie etwa Zahnspangen ausgeben, ohne den Nutzen zu kennen. Der Bundesrechnungshof hatte eine Prüfung gefordert, ob diese Ausgaben nötig sind.

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Die Initiatoren verglichen die Studienergebnisse auch mit den Abrechnungsdaten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: Demnach deckt sich der Behandlungsbedarf mit der aktuellen Versorgungsrealität. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Wolfgang Eßer, kommentierte: „Die Ergebnisse zur Frühbehandlung und der Vergleich mit weiteren Abrechnungsdaten belegen, dass es in der kieferorthopädischen Versorgung anders als behauptet keine Überversorgung gibt.“ Unterdessen pochte der Vizechef der Bundeszahnärztekammer, Konstantin von Laffert, auf eine gute Planung von „kieferorthopädischen Behandlung mit Röntgenbild, Parodontalbefund, Kiefergelenkbefund und Implantatanalyse“. Eine Behandlung ohne diese Befunde könne zu großen zahnmedizinischen Problemen führen, warnte er.

Die Studie ist das erste Modul der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie, die die Zahngesundheit in der Bevölkerung untersuchen soll. Die letzte flächendeckende Erfassung der Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern in Deutschland ist mehr als 30 Jahre her.

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