Anpassung der Corona-Regeln

Stufenweise zur Normalität: Lockerungsplan des Bundes stößt auf Zustimmung

Ein Geschäft weist auf die FFP2-Maskenpflicht hin.

Ein Geschäft weist auf die FFP2-Maskenpflicht hin.

Berlin. Der von der Bundesregierung geplante Stufenlockerungsplan stößt bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf Zustimmung. „Die Gesellschaft braucht einen Plan für schrittweise Lockerungen, diesen aber selbstverständlich mit Augenmaß“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Dies gilt vor allem auch, weil die Zahlen ja erkennen lassen, dass wir auch den Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten haben.“

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Zwar nehme die Belegung mit corona-positiv getesteten Patienten auf den Normalstationen aktuell noch zu, von den Höchstwerten der Intensivbelastung zum Jahreswechsel sei man aber weit entfernt. „Die Situation ist belastend, vor allem nach zwei Jahren Pandemie“, sagte Gaß und wies darauf hin, dass in den Kliniken kein Regelbetrieb herrscht. „Aber die Versorgung ist sichergestellt, eine flächendeckende Überlastung droht in den kommenden Wochen nicht.“

Derweil forderte der Deutsche Städtetag den Bund auf, einen rechtlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz für Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln über den 20. März hinaus zu schaffen. Wichtig sei, dass „wir vulnerable Gruppen schützen und die Krankenhäuser nicht überlastet werden“, sagte der Städtetagspräsident und Oberbürgermeister von Münster, Markus Lewe (CDU), dem RND. „Wir erwarten deshalb, dass bestimmte Instrumente des Infektionsschutzgesetzes auch über den 20. März erhalten bleiben.“

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Die Kommunen müssten handlungsfähig sein, „wenn neue Virusvarianten anrollen“, mahnte Lewe. „Beispielsweise Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Kontaktbeschränkungen müssen möglich sein, wenn es die Situation erfordert.“ Wenn das Infektionsschutzgesetz ohne Ersatzregelung im März auslaufe, „stehen wir sonst mit blanken Händen da“, befürchtete der CDU-Politiker.

Zudem verlangte Lewe einen klaren und bundeseinheitlichen Fahrplan, „wann welche Lockerungen greifen“. Dazu gehörten zum Beispiel die 2G-Regel für den Handel, der Zugang zur Gastronomie und Höchstgrenzen für Veranstaltungen. „Das muss schrittweise geschehen und möglichst für alle Bundesländer gelten“, so Lewe. „Das derzeitige Durcheinander von unterschiedlichen Maßnahmen bringt mehr Verwirrung als Orientierung für die Menschen.“

Umfangreiche Lockerungen geplant

Die Bundesregierung will den Großteil der Corona-Beschränkungen bis zum Frühlingsanfang am 20. März schrittweise aufheben. Das geht aus einem Beschlussvorschlag der Ampelregierung für die Bund-Länder-Runde am Mittwoch hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Er muss vor den Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am Mittwoch zunächst mit den Staatskanzleien der Länder abgestimmt werden.

Danach sollen zunächst die Kontaktbeschränkungen im privaten Rahmen gelockert werden: Genesene und Geimpfte sollen sich wieder mit bis zu 20 Menschen treffen dürfen. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen. Ist ein Ungeimpfter dabei, bleibt es dem Vorschlag zufolge aber bei der bisherigen Regel, wonach das Treffen auf den eigenen Haushalt und zwei weitere Personen beschränkt bleiben muss.

Zeitgleich will die Bundesregierung – sofern in den Ländern nicht schon geschehen – die 2G-Regel im Einzelhandel kippen. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt aber obligatorisch, wobei eine FFP2-Maske empfohlen wird, wenn sie nicht nach Landesrecht ohnehin vorgeschrieben ist.

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Von 2G zu 3G in der Gastronomie

Ab dem 4. März soll nach dem Öffnungsplan der Regierung die 2G-plus-Regel in der Gastronomie durch die 3G-Regel ersetzt werden, die auch Ungeimpften mit tagesaktuellem Test wieder den Besuch eines Restaurants ermöglicht.

Im letzten Schritt sollen am 20. März alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ entfallen. Das wären dann sämtliche Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen. Auch die Homeofficeregeln sollen dann aufgehoben werden – Arbeitgeber könnten aber weiterhin Homeoffice anbieten.

Weil nach derzeitiger Rechtslage am 19. März alle Schutzmaßnahmen auslaufen, soll der Bundestag eine neue rechtliche Grundlage für „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ schaffen, wie etwa das Maskentragen in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen, heißt es in dem Papier.

„Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen“, wird in dem Beschlussentwurf angekündigt.

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