Gesundheitswesen

Teil-Impfpflicht tritt diese Woche in Kraft

ARCHIV - 26.01.2022, Berlin: Eine Person wird im Impfzentrum Tegel von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. Am Mittwoch tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Arbeitgeber müssen dann Beschäftigte ohne einen Nachweis über eine entsprechende Impfung oder Genesung bei den Gesundheitsämtern der Länder melden.

ARCHIV - 26.01.2022, Berlin: Eine Person wird im Impfzentrum Tegel von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. Am Mittwoch tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Arbeitgeber müssen dann Beschäftigte ohne einen Nachweis über eine entsprechende Impfung oder Genesung bei den Gesundheitsämtern der Länder melden.

Hamburg. Die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt ab dieser Woche in Kraft. So müssen Beschäftigte in Pflege, Krankenhäusern, Arztpraxen, Eingliederungshilfe und Rettungsdiensten bis Dienstag bei ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden sollen. Geschieht dies nicht, muss der Arbeitgeber diese ab Mittwoch den Gesundheitsämtern melden. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht jedoch nicht.

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So dürfen vom Arbeitgeber gemeldete Mitarbeiter auch nach Dienstag in den Einrichtungen vorerst weiterarbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Gemeldete Personen sollen innerhalb von zwei Wochen vom Gesundheitsamt kontaktiert und aufgefordert werden, binnen eines Monats einen gültigen Nachweis vorzulegen. Sollte das nicht geschehen, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall, ob ein Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot ergeht.

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Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Bundesländern setzen die Gesundheitsämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Bei der Entscheidung über Tätigkeitsverbot sollen in einigen Ländern auch Kriterien wie Impfquote in der Einrichtung, gegenwärtiger Personalstand oder Möglichkeiten anderweitiger Personalgewinnung berücksichtigt werden.

Wer ab Mittwoch einen Beruf im Gesundheitssystem neu aufnehmen möchte, braucht einen entsprechenden Nachweis im Vorhinein. Das Gesetz über eine Teil-Impfpflicht wurde bereits im Dezember vom Bundestag verabschiedet und sorgte zuletzt für heftige Diskussionen.

RND/hyd/dpa

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