Tempo-30-Zonen: SPD dringt auf rasche Anpassung der Straßenverkehrsordnung
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Die SPD fordert eine rasche Anpassung der Straßenverkehrsordnung, um Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Einrichten von Tempo-30-Zonen zu geben.
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Berlin. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dorothee Martin, hat eine rasche Anpassung der Straßenverkehrsordnung gefordert, damit Kommunen leichter Tempo-30-Zonen einrichten können. „Kommunen müssen mehr Spielräume bekommen, Tempo 30 innerorts anordnen zu können“, sagte die SPD-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Vor Ort kann am besten eingeschätzt werden, welche Höchstgeschwindigkeit aus verkehrlichen, ökologischen und städtebaulichen Gründen am besten zur entsprechenden Situation passt.“
SPD: Zu viele rechtliche Hürden
So gebe es viele Städte, „die die Geschwindigkeit absenken wollen und dann vor rechtliche Hürden stehen, weil die Straßenverkehrsordnung veraltet ist und ihnen ein Strich durch die Rechnung macht“, kritisierte Martin. „Sie wird modernen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht.“
Die Sozialdemokratin ergänzte: „Die StVO und das Straßenverkehrsgesetz müssen schnellstmöglich angepasst und erweitert werden, damit etwa auch der Klima- sowie Umweltschutz als Grund für die Anordnung niedrigerer Geschwindigkeiten rechtlich ausreichen.“ Die Verkehrs- und Stadtentwicklung müsste dahingehend immer zusammen gedacht werden.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte angekündigt, dass er es Städten erleichtern will, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. Er sei aber nicht überzeugt von einem flächendeckenden Limit von 30 Stundenkilometern. Auch im Koalitionsvertrag der Ampelparteien wurde festgehalten, dass es ein generelles Tempolimit nicht geben werde.
Im vergangenen Jahr hatten sich zunächst sieben Großstädte in einer Städteinitiative Tempo 30 zusammengeschlossen, inzwischen haben bis zu 80 Städte Interesse bekundet. Sie wollen – abgesehen von Haupt- und Durchgangsstraßen – Tempo 30 flächendeckend einführen. Aktuell dürfen Kommunen laut Straßenverkehrsordnung die Geschwindigkeit jenseits von Gefahrenpunkten wie Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten aber nur auf ihren eigenen Straßen reduzieren, also nicht auf Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen.
RND