Tempo-30-Zonen: SPD dringt auf rasche Anpassung der Straßen­verkehrs­ordnung

Die auf die Fahrbahndecke der Schulstraße aufgebrachte weiße Schraffur hebt den Beginn der Tempo-30-Zone hervor.

Die SPD fordert eine rasche Anpassung der Straßenverkehrsordnung, um Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Einrichten von Tempo-30-Zonen zu geben.

Berlin. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dorothee Martin, hat eine rasche Anpassung der Straßen­verkehrs­ordnung gefordert, damit Kommunen leichter Tempo-30-Zonen einrichten können. „Kommunen müssen mehr Spielräume bekommen, Tempo 30 innerorts anordnen zu können“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Vor Ort kann am besten eingeschätzt werden, welche Höchst­geschwindig­keit aus verkehrlichen, ökologischen und städtebaulichen Gründen am besten zur entsprechenden Situation passt.“

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SPD: Zu viele rechtliche Hürden

So gebe es viele Städte, „die die Geschwindigkeit absenken wollen und dann vor rechtliche Hürden stehen, weil die Straßen­verkehrs­ordnung veraltet ist und ihnen ein Strich durch die Rechnung macht“, kritisierte Martin. „Sie wird modernen Verkehrs­bedürfnissen nicht mehr gerecht.“

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Die Sozialdemokratin ergänzte: „Die StVO und das Straßen­verkehrs­gesetz müssen schnellstmöglich angepasst und erweitert werden, damit etwa auch der Klima- sowie Umweltschutz als Grund für die Anordnung niedrigerer Geschwindig­keiten rechtlich ausreichen.“ Die Verkehrs- und Stadt­entwicklung müsste dahingehend immer zusammen gedacht werden.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte angekündigt, dass er es Städten erleichtern will, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. Er sei aber nicht überzeugt von einem flächen­deckenden Limit von 30 Stunden­kilo­metern. Auch im Koalitions­vertrag der Ampelparteien wurde festgehalten, dass es ein generelles Tempolimit nicht geben werde.

Im vergangenen Jahr hatten sich zunächst sieben Großstädte in einer Städteinitiative Tempo 30 zusammen­geschlossen, inzwischen haben bis zu 80 Städte Interesse bekundet. Sie wollen – abgesehen von Haupt- und Durch­gangs­straßen – Tempo 30 flächendeckend einführen. Aktuell dürfen Kommunen laut Straßen­verkehrs­ordnung die Geschwindigkeit jenseits von Gefahren­punkten wie Kranken­häusern, Schulen und Kindergärten aber nur auf ihren eigenen Straßen reduzieren, also nicht auf Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen.

RND

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