Landtag beschließt Gender-Verbot für Thüringer Behörden
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Das Gendersternchen soll in Thüringer Behörden nicht mehr genutzt werden.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
Erfurt. Thüringens Landesbehörden sollen in ihrer öffentlichen Kommunikation künftig auf bestimmte Formen der gendergerechten Sprache verzichten. Sie seien aufgefordert, auf „grammatikalisch falsche Gendersprache“ zu verzichten, beschloss der Thüringer Landtag am späten Donnerstagabend gegen die Stimmen der rot-rot-grünen Minderheitskoalition. Die Behörden sollten künftig ausschließlich die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung befolgen.
Das Gender-Verbot in der Landesverwaltung umfasst unter anderem Konstruktionen mit Binnen-I, Unterstrichen oder Sternchen und erlaubt ausdrücklich die Verwendung des generischen Maskulinums im Schriftverkehr der Behörden. Es solle im Landtag, in den Ministerien, aber auch allen nachgeordneten Einrichtungen bis hin zu Schulen, Gerichten und Hochschulen gelten.
CDU-Fraktion hatte Verbot beantragt
Beantragt hatte das Verbot die CDU-Fraktion im Landtag aus „Gründen der sprachlichen Verständlichkeit“. Deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender Christoph Zippe begründete die Initiative damit, dass die Mehrheit der Bevölkerung das Gendern ablehne. Es handelte sich bei der Gendersprache um ein „Elitenprojekt einer kleinen Minderheit“.
Unterstützt wurde die Union von AfD, FDP und den Bürgern für Thüringen. Für die Landesregierung räumte Kulturminister Benjamin Hoff (Linke) ein, dass Gendersprache möglicherweise nicht schön, aber längst Bestandteil der deutschen Sprache sei. An das Genderverbot muss sich die Landesregierung nicht halten, da der bundesweit einzigartige Beschluss nicht als Gesetz, sondern als Aufforderung an die Landesregierung gefasst wurde.
RND/epd