USA und Kanada verbieten Tiktok auf Behördenhandys: Und was macht Deutschland?
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Mitarbeitende der US-amerikanischen und kanadischen Regierungen müssen die Social-Media-App Tiktok wegen Sicherheitsbedenken von ihren Dienstgeräten löschen (Symbolbild).
© Quelle: Michael Dwyer/AP/dpa
Sicherheitsbedenken so weit das Auge reicht: Erst verbietet die EU-Kommission Tiktok auf Diensthandys ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jetzt ziehen Kanada und die USA mit einem Verbot nach. Weil die Regierungsbehörden Sicherheitsrisiken fürchten und die Privatsphäre bedroht sehen, ordneten sie die Löschung der App an. Auch ein Download ist in Zukunft nicht mehr möglich. Eine reine Sicherheitsmaßnahme hieß es beispielsweise von der zuständigen kanadischen Ministerin Mona Fortier. Derzeit gebe es keine Hinweise, dass Regierungsinformationen betroffen seien.
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Die Kanadier haben das Verbot bereits am Dienstag durchgesetzt. In den USA bekommen Behörden 30 Tage Zeit, um die Social-Media-App von Regierungshandys zu entfernen – das ordnete US-Präsident Joe Biden am Montag (Ortszeit) per Vorgabe an.
Nicht nur die USA, sondern auch China reagierten auf das Verbot: Die Regierung in Peking warf den Amerikanern vor, ausländische Unternehmen zu unterdrücken. „Die US-Regierung sollte ernsthaft die Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs respektieren“, sagte die Pekinger Außenamtssprecherin Mao Ning. Washington müsse „die ungerechtfertigte Unterdrückung relevanter Unternehmen beenden und ein offenes, faires und diskriminierungsfreies Umfeld für Unternehmen aus aller Welt schaffen.“
Was Deutschland mit Tiktok vorhat
Wie sieht es in Deutschland aus? Zieht die Bundesregierung mit einer Entscheidung nach? Schnelle Antwort: Nein. Denn die Bundesregierung könnte der Sache nicht gelassener gegenüberstehen. Das liegt daran, dass auf den Geräten der Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die App gar nicht installiert ist – jedenfalls im Bundesgesundheitsministerium und im Bundespresseamt. Wolfgang Büchner, stellvertretender Sprecher im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, sieht deswegen keine „unmittelbaren Auswirkungen“ wegen der Entscheidung der EU, USA und Kanada auf sein Ministerium. Das erklärte er bei einer Regierungspressekonferenz. Es gebe ein bestimmtes Set an Apps, die auf den Diensthandys installiert werden könne – Tiktok gehöre nicht dazu. Dabei gebe es keine „Negativliste“ von Apps, die verboten seien, sondern eine „Positivliste“, die vom Bundespresseamt ausgewählt werden und somit installiert werden können. Welche weiteren Apps vom Bundespresseamt freigegeben sind, beantwortete Büchner nicht.
Dasselbe gilt übrigens für die Diensthandys von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium. Zwar betreibt das Ministerium einen eigenen Tiktok-Kanal, dieser werde aber nur über Telefone verwaltet, die nicht mit den Servern des Ministeriums verbunden seien. Das erklärte der Pressereferent des Gesundheitsministeriums, Sebastian Gülde, bei der Pressekonferenz. Darüber hinaus könne die Social-Media-App nicht auf den dienstlichen Geräten installiert werden und somit auch nicht dienstlich genutzt werden. Einen Aufruf zum Löschen, wie in der EU, Kanada und zuletzt den USA geschehen, braucht es also nicht.