Besonderes Verbrechen

Nach Gewalttat von Freudenberg: Union fordert Debatte über Strafmündigkeits­grenze

Unbekannte haben am Fundort des ermordeten zwölfjährigen Mädchens Luise F. Blumen und Kerzen aufgestellt.

Unbekannte haben am Fundort des ermordeten zwölfjährigen Mädchens Luise F. Blumen und Kerzen aufgestellt.

Berlin. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, Günter Krings, hat angesichts der Tötung der zwölfjährigen Luise F. aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen durch zwei nahezu gleichaltrige Mädchen eine Debatte über die Senkung des Strafmündigkeits­alters gefordert, das derzeit bei 14 Jahren liegt.

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„Es ist erschütternd, dass zwei Mädchen ein anderes Mädchen getötet haben“, sagte er dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Deshalb verböten sich Forderungen aus dem Stand. Krings fügte jedoch hinzu: „Wir müssen die Debatte führen, ob das Alter der Strafmündigkeit für schwere Straftaten gesenkt werden muss. Denn bei den schwersten Straftaten – wie insbesondere Tötungsdelikten – handelt es sich um keine jugendlichen Verfehlungen. Auch Kinder wissen, dass sie nicht töten dürfen.“ Es müsse daher dringend geprüft werden, ob es eine Zunahme von schweren Straftaten durch Kinder gebe und sich der Reifeprozess bei zwölf- und 13-jährigen beschleunigt habe.

Gegen „sozialpädagogische Zurückhaltung“

Der CDU-Politiker betonte: „Unser Recht ermöglicht innerhalb des Zivilrechts auch schon die freiheits­entziehende Unterbringung von straffälligen Kindern und Jugendlichen per Gerichtsbeschluss. Deshalb müssen die Länder solche geschlossenen Einrichtungen wieder stärker vorhalten.“ Zudem müssten Länder und Kommunen sie im Bereich der Jugendhilfe konsequenter nutzen. „Eine sozialpädagogische Zurückhaltung insoweit wäre nicht nur falsch, sondern sowohl für die Täter als auch für mögliche weitere Opfer gefährlich“, sagte Krings.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte zuvor erklärt, Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, „aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilfe­recht sowie das Familienrecht“.

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Experten: seltener Fall

Der Direktor des Kriminologischen Forschungs-Instituts Niedersachsen, Thomas Bliesener, hält eine Senkung der Strafmündigkeits­grenze für nicht angebracht. Denn es gebe keinen Anstieg der schweren Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen, sagte er dem RND. „Außerdem sollte der Strafvollzug immer das letzte Mittel sein. Und für Kinder ist er nicht die geeignete Form. Eine professionelle Begleitung in Jugendhilfe­einrichtungen ist der bessere Weg.“ Taten wie diese ließen sich ohnehin kaum vorhersehen, sagte Bliesener. „Das ist wie ein Blitzschlag.“ Andere Fachleute sagen ebenfalls, dass derartige Verbrechen selten sind.

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Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, sagte dem RND, auch wenn solche Taten fassungslos machten, „sollten wir die Diskussion über die Herabsetzung der Strafmündigkeit weder emotional noch anhand eines einzelnen Deliktes führen. Die Konsequenzen daraus hätten schließlich Folgen für alle Straftaten, die durch Kinder begangen werden.“

Hierbei handele es sich überwiegend um Sachbeschädigung und Diebstahl. Auch hätte eine niedrigere Strafmündigkeits­grenze die Tat von Freudenberg nicht verhindert. Peglow mahnte stattdessen, die Jugendämter mit dem erforderlichen Personal auszustatten, damit sie ihre Arbeit machen könnten.

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