Vorschlag für Parität im Bundestag: Ein Mann mehr darf es sein
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Mehr Frauen in den Bundestag – Ex-Parlamentspräsidenten Rita Süssmuth fordert, bei der Wahlrechtsreform auch gleich für Paritätsregeln zu sorgen.
© Quelle: IMAGO/Metodi Popow
Berlin. Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat gefordert, bei der Änderung des Wahlrechts auch für besseren Zugang von Frauen zu den Parlamenten zu sorgen. „Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verkleinerung des Bundestags blendet die Beseitigung der jahrzehntelangen Unterrepräsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag aus“, sagte Süssmuth dem RND. Entsprechende Erwartungen von Frauen würden „schlichtweg ignoriert“. Nach mehr als 100 Jahren Frauenwahlrecht sei es Zeit für Parität.
Am Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung des Wahlrechts. Im Fokus steht dabei die Verkleinerung des Bundestags.
Elke Ferner: „Umsetzbare Optionen vorhanden“
Auch die frühere Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner, die als Mitglied der Wahlrechtsreformkommission den Bundestag beraten hatte, forderte Nachbesserungen: „Es ist enttäuschend, dass keine Bundestagsfraktion Paritätsregelungen im Wahlgesetz vorschlägt, obwohl umsetzbare Optionen vorhanden sind“, sagte Ferner dem RND. Im parlamentarischen Verfahren muss jetzt nachgebessert werden.
In einem Eckpunktepapier, das dem RND vorliegt, schlagen Ferner und die Wahlrechtsreform-Sachverständige Silke Laskowski vor, Direkt- und Listenmandate künftig paritätisch zwischen Männern und Frauen aufzuteilen. Sofern bei Direktmandaten ein Überhang an Männern besteht, soll demnach ein Teil dieser Direktmandate den Listenmandaten zugeordnet werden.
Gehen etwa von sieben Direktmandaten sechs an Männer und eines an eine Frau, erhielten zwei Männer und eine Frau ein Direktmandat. Die verbliebenen vier Direktmandate würden den über die Zweitstimme verteilten Listenmandaten zugeteilt. Bei der Listenverteilung sieht der Vorschlag auch die Berücksichtigung von Personen vor, die sich als divers identifizieren. „Am Ende darf die Anzahl der einer Partei insgesamt zugeteilten Mandate für Männer und Frauen (nur) einen Unterschied von maximal eins ergeben“, heißt es in dem Vorschlag. „Es ist daher zulässig, wenn im Ergebnis ein ‚Frauenmandat‘ oder ein ‚Männermandat‘ mehr zugeteilt wird.“ Süssmuth und Ferner sind Mitglieder der Initiative Parität Jetzt!