Erwerb bisher noch zu leicht

Drei Bundesländer fordern Verschärfung des Waffenrechts gegen Extremisten

In einem Waffengeschäft in Karlsruhe werden verschiedene Schreckschusswaffen und Schreckschusspatronen gezeigt.

In einem Waffengeschäft in Karlsruhe werden verschiedene Schreckschusswaffen und Schreckschusspatronen gezeigt.

Stuttgart. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Hessen wollen sich für ein schärferes Waffenrecht im Kampf gegen Extremisten stark machen. Bei der Innenministerkonferenz wollen die Länder sich dafür einsetzen, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen.

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Zwar wurde das Waffenrecht mit Blick auf Extremisten und sogenannte Reichsbürger bereits verschärft. Das Gesetz werde aber häufig unterwandert, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

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Was steckt dahinter? Waffen und Munition darf nur besitzen, wer als rechtlich zuverlässig gilt. Das Waffengesetz unterscheidet dabei die sogenannte Regelunzuverlässigkeit (im Sinne von „in der Regel“) und die absolute Unzuverlässigkeit. Bei der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden.

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Die Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung ist bisher kein großes Hindernis beim Waffenkauf

Das gilt zum Beispiel für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Der Behörde steht dabei keinerlei Ermessen zu. Die Regelunzuverlässigkeit hingegen kann im Einzelfall aber entkräftet werden.

Für eine aktuelle oder ehemalige Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird derzeit noch die Regelunzuverlässigkeit attestiert. Oft legten Extremisten aber dagegen Widerspruch ein und unterwanderten damit das Waffenverbot, heißt es aus dem baden-württembergischen Innenministerium.

Deshalb sollen solche Mitgliedschaften nach Vorstellung der drei Länder künftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde.

RND/dpa

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