Wie die Ampelkoalition den Bundestag verkleinern will
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Der Bundestag soll wieder kleiner werden: Die Ampelkoalition schlägt dafür eine Wahlrechtsreform vor.
© Quelle: IMAGO/Achille Abboud
Berlin. Manchmal nimmt Sebastian Hartmann Zuflucht bei Konrad Adenauer. Zum Beispiel, wenn im Bundestag mal wieder über das Wahlrecht gesprochen wird. „Die Situation ist da“, zitiert der SPD-Innenpolitiker dann eine Rede des ersten deutschen Kanzlers aus dem Jahr 1956.
Für Herrmann fasst der etwas kuriose Satz heute die Lage beim Wahlrecht zusammen: Seit Jahren wird darüber beraten, wie der durch Überhang- und Ausgleichsmandate von 598 auf 736 Abgeordnete gewachsene Bundestag wieder verkleinert werden kann. Seit Jahren geht nichts voran. Da kann man als SPD-Politiker schon mal einen CDU-Mann bemühen.
Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform
Erst mal geht es aber nun ohne CDU weiter: Am Dienstag sollen die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform verabschieden, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Die Größe des Bundestags würde demnach auf 598 Abgeordnete beschränkt. Gleichzeitig würde die schon beschlossene Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 gestoppt, die ab der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2025 gelten sollte.
Wer bekommt ein Direktmandat – und wer nicht?
Neu geregelt würde die Verteilung der 299 Wahlkreis-Direktmandate: Jede Partei könnte davon maximal so viele bekommen, wie ihr über ihr Zweitstimmenergebnis anteilig an Parlamentssitzen zusteht. Alle weiteren gewonnenen Wahlkreise würden der Partei künftig nicht mehr als Überhangmandat zugesprochen, sondern einem der anderen Bewerber zugesprochen. Wer in solchen Fällen zum Zuge kommt, können die Wählerinnen und Wähler mit einer Ersatzstimme entscheiden, die sie vorsorglich bei der Wahl mit abgeben.
„Es ist ein minimalinvasiver Eingriff“, sagte Hartmann dem RND. Bei der Bundestagswahl 2021 wären nach diesem System 34 Wahlkreise nicht an den Kandidaten mit den meisten Erststimmen gegangen. „Anfangs mag das ungewohnt sein, aber es ist eine klare Regelung, an die sich alle gewöhnen werden. Alle anderen Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestags würden größere Einschnitte in die Demokratie bedeuten.“ Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann spricht von einer „fairen, verfassungsgemäßen und ausgeglichenen Reform des Wahlrechts“.
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Sebastian Hartmann (SPD) will den Deutschen Bundestag verkleinern.
© Quelle: dpa
Start im September
Um die Zeitvorgabe aus dem Koalitionsvertrag einhalten zu können, der eine Reform noch in diesem Jahr vorsieht, soll das Gesetzgebungsverfahren laut Hartmann im September beginnen. „Dabei werden wir den normalen Verfahrensweg einhalten und nicht auf Fristverkürzungen zurückgreifen“, versichert er.
Bisher galt es als wünschenswert, bei einer Wahlrechtsreform möglichst auch einen Großteil der Opposition mitzunehmen. Aber die Union kritisiert die Ampelvorschläge als verfassungsrechtlich zweifelhaft und ungerecht, weil sie Wahlkreisgewinner um ihren Sieg bringen könnten. Die CSU, die stets besonders viel Direktmandate gewinnt, stellte eine Klage in Aussicht.
Die Idee der Union
Aus der Union kommt stattdessen die Idee, die Ausgleichsmandate zu streichen. Diese sollen bisher sicherstellen, dass das Parlament die Zweitstimmenanteile der Parteien auch dann abbildet, wenn eine Partei diesen via Direktmandate überschreitet.
„Die Union könnte sich auf diese Weise im Bundestag Mehrheiten bis hin zur absoluten Mehrheit sichern. Deswegen kann man sich hier auch nicht auf halbem Wege treffen“, sagt Hartmann. Er empfiehlt Gelassenheit gegenüber den Klageankündigungen. So sieht es auch FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle: „Es dürfte sehr wohl dem Geist des Grundgesetzes entsprechen, dass eine Partei genau so viele Sitze erhält, wie es dem Wahlergebnis entspricht“, sagte er dem RND. Im Bundestag reicht für die Reform eine einfache Mehrheit.
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